ORF-Gebühren - Erhöhung um knapp zehn Prozent ab Juni fix
Der entsprechende Beharrungsbeschluss im obersteren ORF-Aufsichtsgremium fiel erneut mit knapper Mehrheit aus. 16 Stiftungsräte votierten dafür, zwölf dagegen, zwei Vertreter enthielten sich. Eine Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die ORF-Programmentgelte steigen um 9,4 Prozent, pro Haushalt sind monatlich 1,30 Euro mehr zu zahlen. Der ORF-Anteil an den Rundfunkgebühren beträgt damit künftig 15,10 Euro pro Teilnehmer. Die Anpassung wirkt sich aber auch auf jene Gebührenanteile aus, die an Bund und Länder gehen. Die höchste Rundfunkgebühr ist ab Mitte 2008 mit 23,71 Euro in der Steiermark fällig – gefolgt von Kärnten mit 23,31 Euro. In Wien zahlen die Zuseher künftig 23,06 Euro – am billigsten ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Oberösterreich und Vorarlberg mit 18,61 Euro. Die Gebührenerhöhung bringt dem ORF 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 23,6 Mio. Euro, in den Folgejahren sind es jeweils rund 41 Mio.
Die ÖVP hatte zuletzt vor alles wegen des von der EU-Kommission eingeleiteten Prüfverfahrens des ORF-Finanzierungssystems massiv gegen eine Gebührenerhöhung Front gemacht. Die SPÖ sah im “Brief aus Brüssel” keinen Hinderungsgrund. ORF-Chef Alexander Wrabetz präsentierte vor der Abstimmung ein Gutachten der Kartellrechtskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Diese kam zum Schluss, dass der Stiftungsrat mit der Erhöhung des Programmentgeltes nicht gegen EU-Beihilfenrecht verstößt. Aus beihilfenrechtlicher Sicht kann den Mitgliedern des Stiftungsrats wegen des Beschlusses der Gebührenerhöhung keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden.
Die ORF-Gebühren stellten eine zulässige Beihilfe dar, die bloße Anpassung der Höhe des Programmentgelts stelle keine neue Beihilfe dar, so die international tätige Sozietät. Der EU-Kommission gehe es vor allem um zwei Punkte, die einer Gebührenerhöhung nicht entgegenstünden. Es solle klare gesetzliche Regelungen geben, welche sicherstellten, dass die Finanzierung auf die Nettokosten des öffentlichen Auftrags beschränkt werde. Und nachträgliche soll es gesetzliche Regelungen geben, welche eine Kontrolle im Hinblick auf Überkompensation ermöglichten und so Quersubventionen ausschlössen. Derzeit sei nämlich nicht gewährleistet, dass der BKS oder der Rechnungshof eine mögliche Überkompensation prüften, überdies fehle es an einer regelmäßigen Kontrolle.
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