Das Passauer Amtsgericht wertete den Vorfall in der Verhandlung am Montag allerdings nicht als Straftat und legte lediglich eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einen Strafbefehl über 5.000 Euro gegen den Mann beantragt. Der 61-jährige Geschäftsführer eines Kommunalunternehmens wurde von der Stadt wegen der Affäre suspendiert.
An dem zweistündigen Prozess nahmen weder der Mann noch die ebenfalls angeklagte 46 Jahre alte Frau teil. Beide waren vom Richter davon befreit worden, nachdem der pikante Fall überregional für Schlagzeilen gesorgt hatte. In der Verhandlung hörte der Richter den Wirt, eine Bedienung und mehrere andere Gäste als Zeugen.
Obwohl die Serviererin aussagte, den Oralverkehr gesehen zu haben, verlangten die Anwälte für beide Angeklagten Freisprüche. Auch der Richter war der Ansicht, dass die Intimitäten unter der Schwelle zur Strafbarkeit liegen. Die 46-Jährige muss nun 120 Euro Bußgeld zahlen.
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