Das Urteil: zwei Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls. Der Mann hatte sich in den vergangenen zwei Jahren in etlichen Kirchen im Großraum Bludenz bedient. Die Staatsanwaltschaft sprach von 10.000 Euro Beute. Mit dem Geld hatte er seine Drogensucht finanziert. Jetzt will er eine Therapie machen. Stimmt ein Gutachter zu und wird die Therapie nicht abgebrochen, bleibt der Mann frei. Das Urteil ist rechtskräftig.
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