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Opferhilfe: Republik verklagte Gewalttäter

©Stiplovsek
Ein Dornbirner verletzte seine Gattin mit Hantelschlägen schwer. Staat forderte Gelder von ihm zurück, mit denen das Opfer unterstützt wurde.

von Seff Dünser/Neue

Im November 2012 hat der Dornbirner nach den gerichtlichen Feststellungen eine sieben Kilogramm schwere Hantel zumindest vier Mal auf den Kopf seiner Gattin ­geschlagen. Die Frau wurde dadurch schwer verletzt und schwebte vorübergehend in Lebensgefahr.

Angeklagt wegen versuchten Mordes, wurde der Mann 2013 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sechs der acht Geschworenen entschieden auf freiwilligen Rücktritt vom Mordversuch. Demnach hat der Bauhandwerker ohne äußeren Einfluss seine brutale Attacke auf seine Frau von sich aus beendet. Der Österreicher bosnischer Herkunft hätte nach Ansicht der Laienrichter noch heftiger und öfter zuschlagen können, hat stattdessen aber Polizei und Rettung gerufen.

Job verloren

Die Republik Österreich hat das Opfer nach dem Verbrechensopfergesetz finanziell unterstützt. Das Sozialministeriumservice hat die 1971 geborene Frau, die wegen ihrer Verletzungen ihren Job bei einem Dornbirner Unternehmen verloren hat, vor allem für ihren Verdienstentgang entschädigt.

Danach hat die finanziell in Vorlage getretene Republik den vor zwei Jahren aus dem Gefängnis entlassenen Gewalttäter auf Regresszahlungen von 35.000 Euro verklagt. Beim Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch einigten sich die Streitparteien nun auf einen bedingten Vergleich: Der beklagte 51-Jährige bezahlt dem Staat 25.000 Euro zurück und haftet für allfällige zukünftige Zahlungen der Republik ans Opfer. Die gütliche Einigung kann noch bis Oktober für ungültig erklärt werden.

Der Anwalt des Beklagten sagte, sein aufs Existenzminimum gepfändeter Mandant müsse zudem Regresszahlungen von 70.000 Euro an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse für Opfer-Behandlungskosten und 40.000 Euro an die Pensionsversicherungsanstalt für Opfer-Rentenzahlungen leisten.

Keine Verantwortung

Zivilrichterin Franziska Eller sagte vor der Einigung auf einen Vergleich, es sei fürchterlich, dass der zunächst die Klagsforderungen zurückweisende Beklagte keine Spur von Verantwortung für seine abscheuliche Tat übernehme. Der 51-Jährige hatte behauptet, seine Gattin habe ihn zu den Gewalttaten provoziert, weil sie einem angeblichen Liebhaber SMS geschickt habe. Dem Opfer ein Mitverschulden für die brutalen Schläge mit der sieben Kilo schweren Hantel auf den Kopf vorzuwerfen, sei unterste Schublade, merkte Richterin Eller an.

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