von Seff Dünser/Neue
Es ist kein Blut geflossen. Sie hat nicht auf ihn eingestochen. Niemand ist zu Schaden gekommen. Das Opfer und die Beschuldigte haben sich zur behaupteten Tatzeit nicht einmal gesehen. Trotzdem wertet die Staatsanwaltschaft Feldkirch in dem ungewöhnlichen Strafverfahren das Verhalten der Frau als Verbrechen des versuchten Mordes. Denn sie hat zu Protokoll gegeben, sie habe den Mann, der sie vor vielen Jahren sexuell schwer missbraucht habe, aus Rache erstechen wollen. Deshalb sei sie, bewaffnet mit einem Messer, zu seiner Wohnung gegangen und habe geklingelt, sagte die Vorarlbergerin aus. Aber niemand habe geöffnet, offenbar sei er nicht daheim gewesen. Daraufhin sei sie wieder gegangen und habe keinen weiteren Versuch unternommen.
Nicht zurechnungsfähig
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Frau strafrechtlich dennoch vorzuwerfen, dass sie versucht hat, den Mann vorsätzlich zu töten. Gescheitert sei ihr Versuch nur daran, dass er zufällig nicht daheim gewesen sei oder die Wohnungstür nicht geöffnet habe. Ein untauglicher Versuch oder ein strafbefreiend wirkender freiwilliger Rücktritt vom Versuch liegen nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Landesgericht Feldkirch den Antrag gestellt, die psychisch kranke Frau wegen versuchten Mordes auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Zur Tatzeit sei die Betroffene, so der Antrag der Anklagebehörde, wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig gewesen und könne deshalb nicht wegen Mordversuchs verurteilt werden. Aber sie sei gefährlich und müsse medizinisch behandelt werden. Ein Verhandlungstermin liegt noch nicht vor. Wegen des Verdachts des versuchten Mordes hat das Landesgericht die Frau in Untersuchungshaft genommen. Die U-Haft wird im Landeskrankenhaus Rankweil vollzogen, wo die Beschuldigte psychiatrisch versorgt wird. Der psychiatrische Gerichtsgutachter soll die Ansicht vertreten, dass die psychisch kranke Patientin nach einer gerichtlichen Zwangseinweisung wegen ihrer gesundheitlichen Stabilisierung in absehbarer Zeit auf Bewährung in die Freiheit entlassen werden könnte.
Verjährt
Das Strafverfahren gegen den beschuldigten Mann, dem das Opfer schwere sexuelle Übergriffe vorwirft, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch hingegen wegen Verjährung eingestellt. Demnach liegen die behaupteten Tatzeiten zu lange zurück.
(Neue)
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