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Operationspanne: Draht steckt im Herz fest

Der Patient erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld.
Der Patient erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld. ©APA
Zu einer seltenen Komplikation ist es bei der Behandlung des Herzinfarktpatienten im Landeskrankenhaus Feldkirch gekommen.

Beim Einsetzen von Stents ist ein Stückchen Draht abgebrochen. Stents sind Gefäßstützen aus Drahtgeflecht. Monate später wurde bei einer Nachbehandlung ein Teil des abgebrochenen Sicherungsdrahts entnommen. Verblieben ist im Herz des Unterländer Familienvaters aber ein zwei bis drei Millimeter langer und 0,3 Millimeter dicker Drahtteil, der nicht geborgen werden kann. Denn das Stückchen Draht ist bereits mit dem Herzmuskel verwachsen.

Der behandelte Patient hat wegen des Herzdrahts bislang keine körperlichen Beschwerden gehabt, ist aber beunruhigt. „Was ist, wenn der Draht sich irgendwann löst und im Herz herumschwirrt?“, fragt sein Bregenzer Rechtsvertreter Florin Reiterer.

Er hat für seinen 46-jährigen Mandanten am Landesgericht Feldkirch zwei Klagen eingebracht. Davon wurde eine abgewiesen. Dabei handelt es sich um die Schadenersatzklage gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft des Landeskrankenhauses. Zivilrichterin Birgit Vetter ist im Ärztehaftungsprozess dem medizinischen Gutachten eines Kardiologen gefolgt und hat festgestellt, dass den Spitalsärzten kein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Zwei Prozent beträgt nach Einschätzung des Sachverständigen das Risiko, dass beim Einsetzen eines Stents ein Stück Draht bricht.

Vergleich

Im zweiten Zivilprozess, in dem die US-Herstellerfirma des Koronardrahts die beklagte Partei ist, wurde nun während der jüngsten Verhandlung ein bedingter Vergleich geschlossen.

Demnach erhält der Kläger als Schmerzengeld insgesamt 6000 Euro. Davon kommt die beklagte Herstellerfirma für 4000 Euro auf und die als Nebeninterve­nientin auftretende Krankenhausbetriebsgesellschaft, der der Streit verkündet wurde, für 2000 Euro. Bis Jänner 2018 kann die gütliche Einigung noch widerrufen und für ungültig erklärt werden.

Auf den Kompromiss einigten sich die Streitparteien, nachdem ein medizinischer Gutachter in dem Produkthaftungsprozess die Ansicht vertreten hatte, dass wohl kein Materialfehler vorliegt und gesundheitliche Schäden durch den Draht für den Patienten ausgeschlossen werden könnten.

Zivilrichter Norbert Stütler überzeugte den Wiener Anwalt der Herstellerfirma, der sich in Feldkirch durch einen Vorarlberger Anwalt vertreten ließ, in einem Telefonat während der Verhandlung von seinem Vergleichsvorschlag.

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