Die Landeswahlbehörde zeige eine klare Tendenz, die NVP nicht zuzulassen, hieß es. Es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Allerdings wird der Gruppierung aus rechtlichen Gründen noch ein “Parteiengehör” gewährt. Bis zum Donnerstag, 10 Uhr, soll sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Anschließend werde die Wahlbehörde zu einer neuerlichen Sitzung zusammentreten und eine endgültige Entscheidung treffen. Die NVP hat ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen.
Gegen eine mögliche Kandidatur der NVP hatte es seit deren Ankündigung Proteste von verschiedenen Seiten gegeben, zuletzt in einer Kundgebung am Dienstag in Linz. Als Grundlage für ihre Entscheidung hat die Wahlbehörde bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Außerdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben.
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