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OÖ-Wahl: NVP darf voraussichtlich nicht antreten

Endgültige Entscheidung am Donnerstag
Endgültige Entscheidung am Donnerstag ©APA (Archiv/Hochmuth)
Die Nationale Volkspartei (NVP) - sie wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft - wird voraussichtlich nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten dürfen. Die übrigen eingereichten Kandidaturen werden zugelassen. Das gaben Landesrat Sigl und Landeswahlleiter Gugler nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde am Dienstag bekannt.

Die Landeswahlbehörde zeige eine klare Tendenz, die NVP nicht zuzulassen, hieß es. Es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Allerdings wird der Gruppierung aus rechtlichen Gründen noch ein “Parteiengehör” gewährt. Bis zum Donnerstag, 10 Uhr, soll sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Anschließend werde die Wahlbehörde zu einer neuerlichen Sitzung zusammentreten und eine endgültige Entscheidung treffen. Die NVP hat ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen.

Gegen eine mögliche Kandidatur der NVP hatte es seit deren Ankündigung Proteste von verschiedenen Seiten gegeben, zuletzt in einer Kundgebung am Dienstag in Linz. Als Grundlage für ihre Entscheidung hat die Wahlbehörde bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Außerdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben.

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