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Online-Fahndung: Für Datenschützer nur populistische Maßnahme

Für Hans Zeger von der ARGE Daten ist die Online-Durchsuchung nichts anderes als eine populistische Maßnahme. Der Datenschützer erklärte am Mittwoch der APA, dass die Maßnahme insgesamt "politisch belanglos" sei und der Verbrechenbekämpfung nicht wirklich diene.

Die Online-Trojaner seien nur ein relativ kleiner Schritt bei der zusätzlichen Überwachung. Vielmehr warnte Zeger vor der Vorratsdatenspeicherung. Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz warf Innenminister Günther Platter erneut vor, “ein Klima der Angst zu schüren”.

Zeger bezweifelt den Nutzen der Online-Trojaner. Im Gegensatz zu Telefonen, seien Computer eben geschützt, so der Datenschützer. Das Innenministerium habe bei der Verfolgung von Terroristen und kriminellen Vereinigungen über die Rechner keine Chance, so der Datenschützer. “Spitzenkriminalität kann sich die Kapazitäten leisten”, Lauschangriffe auf den Computer problemlos abzuwehren. Zudem erklärte er, dass diese großen Mengen von Daten nicht so einfach nutzbar gemacht werden könnten. Wie die Rasterfahndung sei der Einsatz von Trojanern nicht so trivial, wie man sich das vorstelle, sagte Zeger. Die Datenstrukturen würden “nicht immer so zusammenpassen, wie man sich das vorstellt”. Außerdem sei die Auswertung ein langwieriger Prozess.

Einen viel größeren Eingriff in die Bürgerrechte stellt für Zeger die Vorratsdatenspeicherung dar. Telekommunikationsunternehmen werden dabei verpflichtet, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. “Die Trojaner passen in das Grundrechtsverständnis, weil es nur Verdächtige trifft. Von der Vorratsdatenspeicherung sind aber vor allem Unbescholtene betroffen.” Verkehrsminister Werner Faymann hat im Mai nach Kritik von Datenschützern, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer seinen Gesetzesentwurf der “Vorratsdatenspeicherung” zur Überprüfung zurückgezogen.

Der ARGE-Daten-Obmann begrüßte grundsätzlich, dass die Online-Untersuchung nur auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses durchgeführt werde. Diese “rechtsstaatliche Minimalsicherung” sei bei der geplante Novellierung des Paragraf 53 Abs. 3a Sicherheitspolizeigesetz nicht gegeben, so der Datenschützer. Der Innenminister will dabei erstmals die richterliche Kontrolle bei der Handy-Überwachung ausschalten. Das ist für Zeger „rechtsstaatlicher Unfug“. Die Gewaltenteilung würde hier aufgehoben. Der für die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zuständige Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium sei eben keine unabhängige Instanz.

Die Grünen wehren sich gegen die “überfallartige Einführung von Behörden-Trojanern”. Peter Pilz warf dem Innenminister vor, “bewusst und mit falschen Informationen ein Klima der Angst zur schüren, um das Parlament zur Genehmigung weiterer Überwachungsinstrumente zu nötigen.” Platter behaupte ohne jeden konkreten Hinweis, dass in Österreich ein Al-Kaida-Netzwerk aufgebaut würde, “um den Kurs der Polizeipolitik weiter verschärfen zu können”, so Pilz.

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