AA

Onkel erstochen: neun Monate teilbedingt

Der 15-jährige Schüler, der in der Nacht auf den 6. Februar 2010 in der elterlichen Wohnung in der Hippgasse in Wien-Ottakring seinen 37 Jahre alten Onkel erstochen haben soll, ist am Montagabend im Straflandesgericht einstimmig von der Mordanklage freigesprochen worden.
 Die Geschworenen billigten dem Burschen zu, zur Abwehr eines gegen ihn gerichteten Angriffs zu einem Küchenmesser gegriffen und dabei das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten zu haben. Die Notwehrüberschreitung wurde als fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen qualifiziert und der 15-Jährige zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Von seiner Strafe wurden dem bisher unbescholtenen Jugendlichen sechs Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Da er den unbedingten Strafteil bereits abgesessen hat – der 15-Jährige hatte sich seit Anfang Februar in U-Haft befunden, die ihm zur Gänze auf das Strafausmaß anzurechnen war -, ordnete Richter Norbert Gerstberger noch im Verhandlungssaal die unverzügliche Enthaftung des Schülers an. Er wurde von der Justizwache zwar zurück in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf gebracht, allerdings nur, um seine dort befindlichen Sachen abzuholen. Formal verließ der Bursch das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Mayer gab vorerst keine Erklärung ab.

  • VOL.AT
  • Welt
  • Onkel erstochen: neun Monate teilbedingt