Von seiner Strafe wurden dem bisher unbescholtenen Jugendlichen sechs Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Da er den unbedingten Strafteil bereits abgesessen hat – der 15-Jährige hatte sich seit Anfang Februar in U-Haft befunden, die ihm zur Gänze auf das Strafausmaß anzurechnen war -, ordnete Richter Norbert Gerstberger noch im Verhandlungssaal die unverzügliche Enthaftung des Schülers an. Er wurde von der Justizwache zwar zurück in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf gebracht, allerdings nur, um seine dort befindlichen Sachen abzuholen. Formal verließ der Bursch das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Mayer gab vorerst keine Erklärung ab.
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