OLG Wien urteilt zu Länderspieltoren von Toni Polster

Der ÖFB stuft die gegen Liechtenstein (1984), Tunesien (1987) und Marokko (1988) ausgetragenen Spiele als "inoffiziell" ein und führt sie daher nicht in seiner Länderspielstatistik. Den Wunsch von Toni Polster zur Anerkennung dieser Spiele lehnte der ÖFB bereits mehrfach unter Berufung auf die FIFA-Regularien ab.
OLG Wien sieht ÖFB nicht zur Anerkennung von Toren von Toni Polster verpflichtet
Das OLG Wien stellte fest, dass die Führung der Länderspielbilanz ausschließlich dem ÖFB zusteht und keine FIFA-Vorgaben bestehen. Der ÖFB verständigte sich mit den Vereinen auf maximal sechs Länderspiele pro Jahr. Durch die Einstufung einiger Spiele als "inoffiziell" konnte der ÖFB jedoch mehr Spiele organisieren, auch wenn das Risiko bestand, nicht alle Spieler von den Vereinen zu bekommen. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, dass das Interesse des ÖFB, mehr als die vereinbarten sechs Spiele abzuhalten, wichtiger sei als Toni Polsters Interesse, seine Tore in diesen Spielen angerechnet zu bekommen. Somit sei die Weigerung des ÖFB, diese Spiele und Tore in der Statistik zu führen, gerechtfertigt. Das Berufungsgericht konnte der Argumentation von Toni Polsters Vertretern, dass es sportlich keinen Unterschied zwischen "offiziellen" und "inoffiziellen" Spielen gäbe, nicht folgen, obwohl es feststellte, dass die fraglichen Spiele sich im Wesentlichen nicht von offiziellen Länderspielen unterschieden. Polster und seine Anwälte wollen das Urteil genau prüfen. Sie sind über die Entscheidung enttäuscht, glauben jedoch, dass der ÖFB weiterhin die Leistungen Polsters würdigen kann, indem er die drei Spiele und Tore in der Statistik berücksichtigt. Die Chancen, dies rechtlich durchzusetzen, sind jedoch gesunken.
(APA/red)
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