von Seff Dünser/Neue
Bei einer Halloween-Veranstaltung auf dem Dornbirner Messegelände soll ein 25-Jähriger einer Frau eine Ohrfeige versetzt haben, durch die das Trommelfell riss. Der bislang unbescholtene Angeklagte will die Tat nicht begangen haben, er werde mit dem tatsächlichen Täter verwechselt. Sein Verteidiger Thomas Raneburger beantragte einen Freispruch. Ganz anders sieht das die Opferseite: Sowohl die verletzte Frau als auch zwei ihrer Freundinnen identifizierten den Angeklagten gestern im Gerichtssaal. Richter Martin Mitteregger hat die Verhandlung vertagt. Beim nächsten Mal werden die beiden Begleiter des Angeklagten als Entlastungszeugen der Verteidigung aussagen. Sie sollen die Version des Angeklagten bestätigen, der angibt, er habe bei der Halloween-Party niemanden geschlagen und die Veranstaltung schon vor Mitternacht und damit vor dem angeklagten Vorfall mit seinen beiden Kollegen verlassen. Die 27-jährige Freundin des Opfers gab hingegen vor Gericht zu Protokoll, sie habe den Angeklagten bei der Party vergeblich dazu aufgefordert, sie nicht länger anzutanzen. Deshalb habe sie ihm einen Plastiksäbel an den Hals gelegt. Daraufhin habe er zugeschlagen. Weil sie noch rechtzeitig ausgewichen sei, habe die Ohrfeige ihre 29-jährige Freundin getroffen.
Richter Mitteregger merkte an, einem Täter, dessen Ohrfeige zu einem Trommelfellriss geführt habe, könne nur eine schwere Körperverletzung mit Misshandlungsabsicht unterstellt werden. Dafür beträgt der Strafrahmen null bis sechs Monate Haft. Angeklagt wurde eine schwere Körperverletzung mit Verletzungsabsicht mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis.
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