Diese Regelung gilt bereits seit dem 29. April 2010 und kippt die als Reaktion auf die New Yorker Terroranschläge im Jahr 2007 eingeführte Sicherheitsbestimmung. Theoretisch müssen sich also Passagiere, die sich bereits zu Hause eine Bordkarte ausgedruckt haben und nur mit Handgepäck reisen, zu keiner Zeit ausweisen.
Praktisch sieht es allerdings etwas anders aus. Beim normalen Check-in wird in der Regel eine Identitätskarte verlangt. Da es zudem den Fluggesellschaften frei überlassen ist, ob diese auch nach wie vor direkt am Gate nochmals einen Abgleich zwischen Ausweis und Flugticket vornehmen, kann es passieren, dass der Ausweis auch hier noch ein zweites Mal vorgezeigt werden muss. Auf Anfrage von VORARLBERG ONLINE teilten sowohl die AUA wie auch Intersky mit, dass vor ihren Flügen immer Kontrollen durchgeführt würden.
Zudem besteht für EU-Bürger die Pflicht, sich auch innerhalb des Schengen-Raumes jederzeit ausweisen zu können. Ist dies für einen Passagier auf Anfrage des Flughafenpersonals nicht möglich, kann dieser von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Regel hin oder her: Die Identitätskarte sollte also nach wie vor griffbereit im Handgepäck verstaut sein.
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