Ein umfangreiches Gutachten
komme zum Schluss, dass sich durch die Übernahme „keine
marktbeherrschende Stellung“ ergebe, sagte Österreichs oberster
Kartellwächter Walter Barfuß nach einer ersten Durchsicht des
Dokuments am Mittwoch zur APA.
Von einer Zustimmung mit kartellrechtlichen Auflagen oder gar
einer möglichen Untersagung des Deals sei „weit und breit“ nichts zu
erkennen. Es seien im Gegenteil im Gutachten eher
„Rechtfertigungsgründe“ für das Zusammengehen der beiden
Busunternehmen festzustellen.
Derzeit werde das Gutachten noch von Rechts- und
Wirtschaftsexperten noch ausführlich analysiert. Das endgültige
Urteil des Kartellgerichts muss bis 15. August fallen.
Die Übertragung des Postbusses vom bisherigen Eigentümer ÖIAG an
die ÖBB war bereits am 6. September des Vorjahres vertraglich fixiert
worden. Wirksam wird der Vertrag allerdings erst mit der Entscheidung
der Wettbewerbsbehörden.
Unabhängig von der Genehmigung durch das Kartellgericht gilt ein
teilweiser Weiterverkauf des Postbusses durch die ÖBB bereits als
sicher, zumal es zur Teilprivatisierung eines „maßgeblichen Teils“
des Postbusses bereits einen Regierungsbeschluss gibt.
ÖBB-Vorstandsdirektor Ferdinand Schmidt hatte erst am Dienstag
betont, auf Basis dessen die Vorbereitungen zum Teilverkauf bereits
eingeleitet zu haben.
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