OGH untersagt Kurzberichte
Der Oberste Gerichtshof stellte in seinem Beschluss fest, dass die Kurzberichte in einer “Sport-Unterhaltungssendung” nicht gezeigt werden dürfen. “Die Sendung Sport am Sonntag ist keine (jedenfalls keine reine) Nachrichtensendung”, so der Befund des OGH. Und die Integration der Kurzberichte in Unterhaltungssendungen sei dem ORF vom Bundeskommunikationssenat im entsprechenden Urteil “ausdrücklich” untersagt worden.
Weiters hält der OGH fest, dass die Kurzberichterstattung des ORF über einen Spieltag der Fußball-Bundesliga nicht mehr als 90 Sekunden betragen darf. Premiere hatte eine Überschreitung dieser Zeit geortet, der ORF dagegen auf Überblendungszeiten verwiesen. Dazu der OGH: Die 90 Sekunden-Grenze gelte nicht “für das vom Primärveranstalter zur Verfügung gestellte Bildmaterial, sondern für den Kurzbericht an sich”. Die Einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft des Urteils der Unterlassungsklage, die in diesen Fragen anhängig ist.
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