OGH stärkt Schutz der Mieter bei "überfallsartigen" Vertragsänderungen

Wird ein Mieter vom Vermieter in dessen Wohnung aufgesucht und dazu gedrängt, den bestehenden Vertrag aufzulösen und einen neuen abzuschließen, so kann dies künftig rechtsungültig sein, teilte das Sozialministerium am Mittwoch, den 24 in einer Aussendung mit.
Schutz der Mieter gestärkt
Auslöser ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) in einem Verfahren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengt hat. Damit stehe fest, dass das Rücktrittsrecht von einem Haustürgeschäft gem. § 3 KSchG auch bei Mietverträgen zur Geltung kommt, so das Sozialministerium.
Im konkreten Anlassfall ließen sich laut Ministerium zwei Mieter anlässlich einer nicht angekündigten Wohnungsbegehung von Geschäftsführern des Vermieters dazu bewegen, das bestehende Mietverhältnis einvernehmlich zu lösen und einen neuen Mietvertrag zu unterfertigen. Den betroffenen Mietern wurde mitgeteilt, dass der bestehende Mietvertrag – da das Haus verkauft worden sei – nicht mehr gültig sei und ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden müsse. Ansonsten müssten diese ausziehen.
(Red./APA)
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