Demnach greift die Haftung selbst dann, wenn der Kreditnehmer Haftungsklauseln unterschrieben hatte, berichtete ORF Radio Vorarlberg am Donnerstagmittag.
Anlass war der Fall einer Tirolerin, die sich nach Aufnahme eines Fremdwährungskredits vor einem Schuldenberg sah und klagte. Ihr Feldkircher Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl rechnete damit, dass auf die Banken nun weitere Schadenersatzforderungen zukommen werden.
Umschuldung trotz Unsicherheit der Kundin
Nach einem Wohnungskauf riet eine Vermögensberaterin der Tirolerin dringend zu einem Fremdwährungskredit. Ihr seien die Risiken nie ganz klar gewesen, man habe ihr lediglich gesagt, sie erspare sich 300 bis 400 Euro monatlich, so die Frau gegenüber dem Rundfunk. Als die Zinsbelastung durch den Schweizer Franken-Kredit zu groß wurde, wurde die Frau zu der Bludenzer Bank eingeladen, um auf einen Yen-Kredit umzusteigen. Auch bei diesem Schritt habe sie den Bankmitarbeitern erklärt, dass sie den Vorgang nicht ganz verstehe. Die Umschuldung sei dennoch in einer Viertelstunde erledigt gewesen.
Vermutlicher Schaden von mehreren 100.000 Euro
Der Schuldenberg der Tirolerin wurde in der Folge immer größer und wuchs um 100.000 Euro, obwohl die Frau bereits 60.000 Euro zurückgezahlt hatte und sie seit der Umschuldung monatlich 500 Euro Zinsen bezahlte. Anwältin Tanja Moosbrugger erklärte, die Schulden ihrer Mandantin würden in den nächsten Jahren aufgrund der Yen-Entwicklung wohl noch höher werden. Sie rechnete mit einem Schaden von mehreren 100.000 Euro. Der Frau sei in einer halben Stunde eine Vielzahl von Formularen zur Unterschrift vorgelegt worden, die ihr weder vorgelesen, noch erklärt worden seien.
Banken und Berater haften laut OGH-Urteil
In dem vierjährigen Rechtsstreit entschied der OGH nun, dass die Bank, die Vermögensberatungsfirma und die Vermögensberaterin in Zukunft für die weiteren Schäden haften müssen. Laut Moosbrugger wurde der Frau geglaubt, dass keine Aufklärung erfolgte, obwohl die Kreditnehmerin per Unterschrift auf entsprechenden Formularen das bestätigt hatte. In dieser Klarheit habe der OGH noch nie ausgesprochen, dass die Bank und die Vermögensberatungsfirma haften, so Anwalt Vogl gegenüber dem Rundfunk. Bereits wenn die Bank erkenne, dass sich der Kunde unsicher fühle, müsse sie ihn aufklären, auch, wenn der Kunde einen weiteren externen Berater habe.
(APA; red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.