Der 17. Senat des Obersten Gerichtshofs unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Eckart Ratz hat heute Mittag die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokurator verworfen und die Erneuerungsanträge der Verurteilten abgewiesen. Wenn ein Anwalt in einem Verwaltungsverfahren interveniere, können man von einem zulässigen Druck sprechen, nicht aber wenn der Ministerpräsident etwas tun soll, sagte Ratz in seiner Begründung. “Willkür ist das wirklich nicht.”
Versuch einer verbotenen Intervention
Benko und seinem Steuerberater war der Versuch einer verbotenen Intervention in einem Steuerverfahren in Italien vorgeworfen worden. Den Urteilen erster und zweiter Instanz zufolge sollte auf Benkos Initiative hin über den damaligen kroatischen Ministerpräsidenten Ivo Sanader ein beschleunigter und positiver Abschluss des Steuerverfahrens bewirkt werden. Sanader sollte dafür 150.000 Euro erhalten. Auch das Berufungsgericht sah eine verbotene Intervention. Benko – der zu 12 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war – hatte von einem Fehlurteil gesprochen. (APA)
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