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ÖVP will höhere Obergrenze für Wahlkampfkosten

Der Klubobmann bedauert die Vorgangsweise von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos
Der Klubobmann bedauert die Vorgangsweise von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos ©vn_neue
Die Schwarzen werden bei der letzten Landtagssitzung vor der Wahl einen dementsprechenden Abänderungsantrag einbringen.
"Saubere Wahlkampffinanzierung" gefordert

Die Vorarlberger ÖVP wird am Donnerstag bei der letzten Landtagssitzung vor der Landtagswahl (13. Oktober) einen Antrag aller anderen Fraktionen zu Wahlkampfkosten und Transparenz zumindest in Teilen mittragen. Die Volkspartei werde alle Inhalte zum Thema Transparenz unterstützen, kündigte Klubobmann Roland Frühstück an. In Sachen Kostenlimit wird die ÖVP einen Abänderungsantrag einbringen.

Oppositionsantrag sieht max. 2 Euro pro Wahlberechtigtem vor

Alle Oppositionsparteien sowie die Grünen als Regierungspartner der ÖVP haben am vergangenen Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags einen gemeinsamen Antrag für die Festlegung einer Wahlkampfkostenobergrenze präsentiert. Dieser sieht pro Partei eine Begrenzung der Wahlkampfkosten auf zwei Euro pro Wahlberechtigtem (knapp 550.000 Euro) vor. Zudem soll es genaue Vorschriften zur Transparenz und Sanktionen bei Nichteinhaltung - Strafzahlungen bis zum Dreifachen des Überschreitungsbetrags - geben. Die Zahl der Wahlplakate wird begrenzt. Umfassende Prüfrechte für den Landesrechnungshof sollen die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.

Versöhnlichere Töne der VP

Nachdem sich die ÖVP in der vergangenen Woche noch "maximal verärgert" über die Vorgangsweise der politischen Mitbewerber gezeigt hatte, signalisierte Frühstück am Montag nach Prüfung der Vorschläge Zustimmung zu allen Transparenz-Regelungen. Kritisch äußerte er sich jedoch zur Wahlkampfobergrenze von zwei Euro pro Wahlberechtigtem. "Wir haben den Anspruch, in allen 96 Gemeinden präsent zu sein und unsere zahlreichen Mitglieder in allen Talschaften des Landes gleichwertig gut zu betreuen", stellte Frühstück fest. Damit verbunden seien finanzielle vertragliche Verpflichtungen, die die Volkspartei bereits eingegangen sei.

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ÖVP will 3 Euro pro Kopf

Für den bevorstehenden Landtagswahlkampf strebe man deshalb ein Kostenlimit von drei Euro pro Wahlberechtigtem an, so der ÖVP-Klubobmann. Einen entsprechenden Abänderungsantrag werde die ÖVP am Donnerstag im Landtag einbringen. Zudem wolle man das Plakatieren für die Landtagswahl auf den Zeitraum zwischen 29. September (Nationalratswahl) und 13. Oktober beschränken. "Außer Frage steht für uns auch, dass wir eine künftige gesetzliche Regelung für Wahlkampfkosten - sobald diese vom Landtag beschlossen ist - respektieren werden", so Frühstück.

Wenig Verständnis für politische Gegner

Für die Vorgangsweise von Grünen, FPÖ, SPÖ und NEOS zeigte der Klubobmann nach wie vor wenig Verständnis. "Wir haben das Parteienförderungsgesetz 2012 gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Das Ergebnis war ein Gesetz mit der niedrigsten Parteienförderung aller Bundesländer", sagte Frühstück. Es zeuge von einem eigenwilligen Wettbewerbsverständnis, wenn vier Parteien während eines bereits laufenden Spieles die Spielregeln änderten. "Das hat für eine Fraktion, der bei der vergangenen Landtagswahl von 42 Prozent der Wählerinnen und Wähler das Vertrauen ausgesprochen wurde, andere Auswirkungen als für eine Fraktion mit 6,8 Prozent (das Ergebnis der NEOS, Anm.) Wählervertrauen", so Frühstück.

(APA)

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