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ÖVP-Sicherheitssprecher Amon verteidigt BVT-Chef

VP-Sicherheitssprecher Amon verteidigt den Leiter des BVT, Peter Gridling.
VP-Sicherheitssprecher Amon verteidigt den Leiter des BVT, Peter Gridling. ©Screenshot: ORF
ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon trat Montag Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) entgegen - und verteidigte dessen Leiter Peter Gridling, den Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) infrage gestellt hatte.
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Deutliche Skepsis zeigte Amon in der “ZiB2” gegenüber den Hausdurchsuchungen mithilfe einer von einem FPÖ-Funktionär geleiteten Straßenkriminalitäts-Einheit.

“Exzellente Arbeit”

Das BVT habe in den letzten Jahren “exzellente Arbeit geleistet”, mit Gridling hätten “wir in den letzten Jahren immer sehr gut zusammengearbeitet”, sagte Amon, der auch Obmann des ständigen Unterausschusses zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist. Er hoffe nicht, dass es bei der – von Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber erstatteten – Anzeige und den Ermittlungen um eine Umfärbeaktion im (bisher VP-dominierten, Anmerkung) BVT gehe.

Dazu bestehe auch kein Anlass, Gridling habe das Amt “sehr gut geführt”, trat Amon Vorwürfen von Missständen, “Günstlings”-Bestellungen und korrupten Strukturen entgegen. Diese hat Ex-BVT-Chef Gerhard Polli vorgebracht, sie sind in einer anonymen Anzeige – und auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatte solche Vorwürfe in den Raum gestellt.

Jahre zurück

Deren Ursprung liege Jahre zurück, merkte Amon an – und zeigte auch deshalb wenig Verständnis für die Hausdurchsuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zusammen mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS). Solche Maßnahmen im Amt und in Privatwohnungen seien “keine normalen Vorgänge” – und “man muss mir schon erklären, warum man plötzlich eine Hausdurchsuchung durchführen muss” und das nicht am Dienstweg habe überprüfen können, meinte der ÖVP-Politiker.

Dass auch Dateien über eine Neonazi-Aktivistin beschlagnahmt worden sein sollen, “irritiert” Amon. Insgesamt sei die “doch sehr massive Vorgangsweise” zu überprüfen, verwies er auf die vom ÖVP-Justizminister eingeleitete Untersuchung.

Was die ÖVP von einem – von der SPÖ erwogenen – Untersuchungsausschuss zu dieser Causa sagt, konnte Amon noch nicht sagen, weil man darüber im Klub noch nicht beraten habe.

Chronologie zur Causa BVT

2016: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übergibt drei bei der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellte nordkoreanische Pässe an Südkorea.

2017: Im Sommer werden Vorwürfe erhoben, und zwar anonym. Die in einem 39 Seiten starken Konvolut gesammelten Anschuldigungen gegen BVT-Beamte ergehen an Staatsanwälte, Politiker und Medien. Es geht um Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Veruntreuung von Steuergeld und sexuelle Übergriffe.

Oktober 2017: Die Pass-Übergabe wird öffentlich bekannt. Das damals noch ÖVP-geführte Innenministerium betont, die Musterexemplare seien “im Rahmen der üblichen Polizeikooperation Schulungs- und Anschauungszwecken, um Fälschungssicherheit zu prüfen und Fälschungsmerkmale erkennen zu können”, weitergegeben worden.

Februar 2018: Vier anonyme Zeugen melden sich bei der Staatsanwaltschaft. Sie geben an, um ihr Leben zu fürchten.

27. Februar 2018: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ordnet eine Hausdurchsuchung im BVT an. Auftrag: die Sicherstellung sämtlicher Unterlagen, Daten und elektronischer Daten mit Informationen zu den Sachverhalten, Emails, SMS oder sonstiger Dienste.

Grundlage für die Durchsuchungen sind neben der Pass-Weitergabe Vorwürfe der unterlassenen Datenlöschung. Beamte des BVT sollen Daten des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky im Rahmen der Aufarbeitung der Causa “Alijew” nicht wie vom Gericht angeordnet gelöscht haben.

27. Februar 2018: Um 22:30 Uhr erfolgt das Okay eines Journalrichters für die Hausdurchsuchung.

28. Februar 2018: Razzien im BVT in Wien-Landstraße sowie in Wohnungen von Mitarbeitern. Durchgeführt wird sie von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS). Sie wurde gemeinsam mit dem Innenministerium ausgewählt.

2. März 2018: Das Justizministerium erhält im Nachhinein Bescheid von der Aktion.

3. März 2018: Informationen über die Razzia gelangen an die Öffentlichkeit, ebenso dass einige BVT-Mitarbeiter suspendiert wurden. Ihnen wird Datenmissbrauch und die Veruntreuung von Geldern vorgeworfen, die für Zahlungen an Informanten vorgesehen waren. Unter den Beschuldigten ist auch Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling. Er verschwindet auf Urlaub, sein Vertrag läuft mit 20. März aus.

8. März 2018: Das Justizministerium schaltet sich in die Ermittlungen der WKStA gegen die BVT-Beamten ein. Untersucht wird, warum gerade die – vom FPÖ-Gewerkschafter und -Politiker Wolfgang Preiszler geleitete – EGS mit den Hausdurchsuchungen beauftragt war. Auch soll geklärt werden, warum die Festplatte einer Referatsleiterin für Extremismus, die keine Beschuldigte ist, mitgenommen wurde. Denn das Extremismus-Referat des Verfassungsschutzes hat mit den Anschuldigungen nichts zu tun.

9. März 2018: Die Opposition im Parlament fordert Aufklärung. Die NEOS berufen den Nationalen Sicherheitsrat ein, die SPÖ eine Sondersitzung des Nationalrats. Bundespräsident Alexander Van der Bellen erwartet sich in der Affäre von den zuständigen Stellen “eine rasche und vollständige Aufklärung”. Die Vorgänge rund um das Bundesamt seien “höchst ungewöhnlich und irritierend”, meinte er. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) stellt erstmals öffentlich BVT-Chef Gridling infrage. Den Hausdurchsuchungseinsatz bezeichnet er als “lupenrein”.

10. März 2018: Die SPÖ kündigt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss an. Sie verfügt alleine über das notwendige Viertel der Nationalratsabgeordneten, um dieses Minderheitenrecht auszuüben.

(APA)

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