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ÖVP legt Auswahl an Dokumenten zu Wahlkampfkosten offen

Sebastian Kurz
Sebastian Kurz ©APA
Nach der Veröffentlichung interner Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen legt die ÖVP nun eine Reihe von Dokumenten offen, die Fehler beziehungsweise Manipulationen in der Berichterstattung belegen sollen.
ÖVP weist "falsche Behauptungen" zurück
Wahlkampfkosten-Vorwürfe gegen ÖVP

Die ÖVP übermittelte der APA ein zehnseitiges Papier, in dem entsprechende Original-Rechnungen und Saldenlisten im Faksimile einzusehen sind.

Die Partei reagiert damit auf Vorwürfe der Wochenzeitung "Falter", wonach die ÖVP eine "doppelte Buchhaltung" führe, um die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro überschreiten und tatsächliche Wahlkampfausgaben verschleiern zu können. So berichtete die Wochenzeitung etwa, dass Unterlagen zeigten, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten - von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos - aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als "allgemeine Kosten" deklariert. Die ÖVP vermutet, dass die dem "Falter" vorliegenden Dokumente aus einem Cyberangriff stammen, bei dem bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen worden sein sollen.

ÖVP will Falschberichterstattung beweisen

Aus den vom "Falter" angeführten Beispielen hat die ÖVP nun "die prominentesten" herausgegriffen und will damit "den Nachweis erbringen, dass der 'Falter' entweder (unwissentlich) falsch berichtet hat oder (wissentlich) manipulativ", wie es in dem der APA übermittelten Papier heißt. An vorderster Stelle führt die ÖVP eine Rechnung der MediaSelect über 430.755,19 Euro an. Wie der "Falter" unter Berufung auf das "Rechnungseingangsbuch" der ÖVP schreibt, wurde diese am 4. Juli 2019, fünf Tage vor Beginn der Wahlkampffrist, unter dem Schlagwort "Marketing und Kampagnen" verbucht. Auf der von der ÖVP übermittelten Rechnung findet sich allerdings der Hinweis, dass es sich um Kosten der Kampagne für die "EU-Wahl" handelt. Die Inseratenbuchungen betreffen laut ÖVP also nicht die Nationalratswahl 2019, sondern die EU-Wahl vom 26. Mai 2019.

Weitere von der ÖVP vorgelegte Dokumente betreffen drei am 4. Juli eingelangte Rechnungen der Alpha Medien Service über 110.000 Euro. Auch diese Kosten soll die ÖVP aus dem Wahlkampfbudget herausgerechnet haben. Auf den Rechnungen selbst findet sich als Betreff "EDV Service für 07/2019 bis inkl. 12/2019", "Infrastruktur PDV NG, Betrieb Wartung Hosting Q3/2019," sowie die Weiterverrechnung eines EDV-Geräts. Laut ÖVP handelt es sich um laufende Betriebskosten und keine Wahlkampfkosten. Als Nachweis dafür übermittelte die ÖVP auch die entsprechenden Rechnungen aus dem ersten Halbjahr.

Einblick in Kugelschreiber-Dokumente

Punkto ÖVP-gebrandeter Kugelschreiber, die im Wahlkampf 2017 und auch im Wahlkampf 2018 verteilt wurden und werden gab die Partei Einblick in Dokumente, die 2018 an die vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfer gemeldet wurden sowie in die entsprechenden Buchungen und Saldenlisten aus den Jahren 2017 und 2019. Demnach wurden die Kugelschreiber, die während des Wahlkampfs 2017 in der Höhe von 130.170,00 Euro bestellt und bezahlt wurden, auch als Wahlkampfkosten verbucht und einberechnet. Kugelschreiberkosten für den Wahlkampf 2019 in Höhe von 80.400 Euro wurden ebenfalls als Wahlkampfausgaben verbucht.

Zur kolportierten Kostenaufstellung für das gesamte Wahlkampfbudget - 6,3 Millionen Euro innerhalb des für die Wahlkampfkostengrenze relevanten Zeitraums und 2,6 Millionen außerhalb - liefert das von der ÖVP übermittelte Papier keine Informationen. Diese vom "Falter" veröffentlichten Zahlen hat die ÖVP bisher nicht dementiert. ÖVP-Chef Sebastian Kurz betonte diesbezüglich mehrmals, dass die Vorgangsweise rechtlich korrekt sei und man die gesetzliche Obergrenze einhalte.

Neuerlich Klage gegen Falter angekündigt

Laut den von der ÖVP übermittelten Dokumenten dürfte es beim Wahlkampfbudget tatsächlich eine Unterscheidung in Wahlkampf und Nicht-Wahlkampf geben. Für das "Budget NRW19 - Ausgaben" gibt es neben den Spalten Posten, Anmerkung und Zuordnung Buchhaltung nämlich auch welche mit den Bezeichnungen Betrag SOLL - WK, Betrag SOLL - Nicht WK und Gesamt.

Gegen den "Falter" hat die ÖVP am Wochenende neuerlich eine Klage angekündigt. Die Wochenzeitung habe falsche, unvollständige oder gefälschte Dokumente erhalten, so die Kritik. "Bei uns hat ein Hackerangriff stattgefunden. Daten wurden von Hackern gestohlen und offensichtlich manipuliert und durch die Verbreitung eines Mix aus Wahrem und Falschem wird uns geschadet", heißt es in der ÖVP-Stellungnahme.

(APA)

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