Mazal hielt fest, dass “in Österreich kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes subjektives Recht auf Existenzsicherung besteht”. Damit habe der Gesetzgeber in der Ausgestaltung großen Handlungsspielraum, sah Mazal unter Hinweis auf die jüngsten Diskussionen keine Verfassungswidrigkeit. Im Sinne des Ziels, zu einer Erwerbstätigkeit zu kommen, sei eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen sinnvoll. Wo langfristig viel Geld fließe, gebe es keinen Anreiz, meinte der Universitätsprofessor. Und weiter: Transfereinkommen sollten das österreichische Medianeinkommen nicht übersteigen.
Die Landesrätin sprach sich einmal mehr für ein österreichweit einheitliches System und eine neue 15a-Vereinbarung aus. Die Volkspartei verstehe die Frage der Mindestsicherung als Leistungsdebatte. “Wir brauchen ein faires Signal gegenüber Arbeitenden, die Tag für Tag ihre Leistung bringen. Genau diese Leistung muss sich lohnen, alles andere wäre unsozial”, so Schwarz. Sie wolle die Expertise in der nächsten Verhandlungsrunde mit den Landessozialreferenten und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) einbringen. Bisher sei eine Diskussion über eine betragsmäßige Eingrenzung verweigert worden, verwies sie auf die “schwierigen” Verhandlungen.
ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Obmann August Wöginger zeigte sich froh über die konsequente Haltung Niederösterreichs: “Wir stehen ganz klar zur Deckelung”, wobei man nicht zwischen In- und Ausländern differenziere. Es sei immer Credo der ÖVP gewesen, dass die Mindestsicherung keine soziale Hängematte sein dürfe. Es müsse eine Balance zwischen Erwerbstätigen und Leistungen aus der Mindestsicherung geben, weil es auch um die Akzeptanz der Bevölkerung gehe. Wöginger verwies anhand eines Beispiels aus Oberösterreich darauf, dass etwa eine Familie mit vier Kindern – plus Familienbeihilfe – auf 2.600 Euro komme – eine Summe, die viele Erwerbstätige in manchen Regionen nicht erreichen würden.
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