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ÖVP erhielt fast 3 Mio. Euro Spenden im Wahljahr 2017

Die ÖVP erhielt im Wahljahr 2017 mehr als 3 Mio. Euro Spenden.
Die ÖVP erhielt im Wahljahr 2017 mehr als 3 Mio. Euro Spenden. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Die ÖVP hat im Wahljahr 2017 deutlich mehr Spenden lukriert als bisher bekannt war. Generalsekräter Karl Nehhammer gab am Freitag bekannt, dass Porr-Großaktionär Klaus Ortner der größte Einzelspender war.
Gutachten erhärtet sich gegen ÖVP

Der Porr-Großaktionär Klaus Ortner war der größte Einzelspender für die ÖVP im Wahljahr 2017. Das hat Generalsekretär Karl Nehammer am Freitag bekannt gegeben. Gleichzeitig verteidigte er Ortner gegen den Verdacht, seine Tochter sei wegen der Großspende Aufsichtsrätin in der Staatsholding ÖBAG geworden. In Summe hat die Partei 2017 deutlich mehr Spenden lukriert als bisher bekannt.

Bundespartei hat im Wahljahr fast drei Mio. Euro an Spenden eingenommen

Wie Nehammer in einer Pressekonferenz sagte, hat allein die Bundespartei im Wahljahr fast drei Mio. Euro an Spenden eingenommen (2,96 Mio. Euro). Inklusive Spenden an Landes- und Gemeindeparteien sowie an Wahlwerber und nahestehende Organisationen hat die ÖVP 4,4 Mio Euro eingenommen, wie aus den bei der Pressekonferenz verteilten Unterlagen hervorgeht.

Auf der Homepage von Parteichef Sebastian Kurz wurden nur 2,1 Mio. Euro veröffentlich. Die Differenz auf die knapp drei Mio. Euro der Bundespartei erklärte Nehammer damit, dass dort nur die im Wahlkampf eingelangten Spenden veröffentlicht worden seien. Viele Spender hätten aber davor oder danach gespendet.

Ortner war größter Einzelspender

Größter Einzelspender war die IGO-Gruppe des Tirolers Klaus Ortner, des Hauptaktionärs des Baukonzerns Porr. Die diversen Firmen des Konzerns haben im Wahljahr 438.000 Euro an die ÖVP überwiesen, wie aus den Unterlagen der Partei hervorgeht (Nehammer sprach zuerst irrtümlich von 428.000 Euro). Damit ist er größter Einzelspender vor KTM-Chef Stefan Pierer 436.563 Euro).

Anders als Pierer hat Ortner seine Spenden allerdings auf mehrere Tranchen verteilt, womit die sofortige Veröffentlichung der Großspende auf der Rechnungshof-Homepage umgangen wurde. Laut Nehammer waren es insgesamt neun Tranchen. Ortner hat nach eigenen Angaben auch 2018 und 2019 gespendet - wie viel ist noch nicht bekannt.

ÖVP sieht Parteispenden nicht als verwerflich

Den Verdacht, Iris Ortner sei wegen der Großspenden ihres Vaters Aufsichtsrätin in der Staatsholding ÖBAG geworden, wies Nehammer zurück: "Die Frau Ortner ist eine der erfolgreichsten Managerinnen in diesem Land." Eine schiefe Optik will er darin nicht erkennen: Die ÖVP sehe Parteispenden nicht als verwerflich und es dürfe "keine Sippenhaftung" für Spender geben.

"Gestückelte" Großspenden von vier Spendern

Ortner ist nicht der Einzige, der Spenden an die ÖVP in mehrere Beträge gestückelt hat. Das geht aus der Spendenliste hervor, die die ÖVP als Vorgriff auf ihren Rechenschaftsbericht am Freitag veröffentlicht hat. Darin scheinen nämlich drei weitere, bisher nicht beim Rechnungshof veröffentlichte Großspenden über 50.000 Euro auf. Der SPÖ warf Nehammer vor, ihrerseits das Parteiengesetz zu umgehen.

Konkret handelt es sich bei den Großspenden um Zuwendungen von Dorotheum-Geschäftsführer Martin Böhm und Markus Braun, Vorstand des deutschen Zahlungsdienstleisters Wirecard. Beide Namen finden sich zwar unter den bereits bekannten Spendern, die auf der Homepage der ÖVP (http://go.apa.at/gA9vXCmr) veröffentlicht wurden. Allerdings scheinen sie dort nur mit 40.000 Euro auf - also zu wenig für eine sofortige Veröffentlichung beim Rechnungshof. Tatsächlich hat Böhm im Verlauf des Wahljahres aber 100.000 Euro gespendet, Braun 70.000 Euro. Auch hier hat die Stückelung in mehreren Teilbeträgen eine sofortige Veröffentlichung beim Rechnungshof also verhindert.

ILAG spendete bereits seit 2013

Ebenfalls unter den "Spendenstücklern" des Jahres 2017 ist die ILAG Vermögensverwaltung der Industriellenfamilie Turnauer, die dieses Modell schon 2013, 2014 und 2016 praktiziert hat. Sie hat den ÖVP-Zahlen zufolge 100.000 Euro überwiesen. Das Geld floss nach Angaben eines Parteisprechers an die Wiener Landespartei.

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer plädierte in der Pressekonferenz dafür, die Schwelle für die sofortige Veröffentlichung von Großspenden von aktuell 51.000 auf 25.000 Euro zu senken. Zum Verbot des Spendensplittings zeigte sich Nehammer aber zurückhaltend. Man könne das bei den aktuellen Verhandlungen diskutieren, aber für ihn stelle sich die Frage, wie weit man in die Möglichkeiten der Spender eingreifen wolle. Außerdem betonte Nehammer, dass die ÖVP alle Spenderinnen und Spender (im Rechenschaftsbericht, Anm.) an den Rechnungshof gemeldet und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten habe: "Für uns als Volkspartei sind Spenden nichts Verwerfliches, so lange sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen."

ÖVP überschritt massiv die Wahlkampfkosten-Obergrenze

Zurückgewiesen wurde vom VP-Generalsekretär der Verdacht der anderen Parteien, die ÖVP hätte die massive Überschreitung der Wahlkampfkosten vor allem durch Spenden finanziert. Anstatt der erlaubten sieben hat die ÖVP 2017 ja 13 Mio. Euro ausgegeben. Der Großteil davon wurde laut Nehammer durch Parteienförderung und Bankdarlehen finanziert (7,3 Mio. Euro), weitere 3,6 Mio. Euro kamen demnach von den Ländern und Bünden, 2,1 Mio. Euro aus Wahlkampfspenden.

Er verwies außerdem darauf, dass auch der heutige Bundespräsident Alexander Van der Bellen seinen Wahlkampf maßgeblich durch Spenden finanziert hatte, ebenso die NEOS. Zudem forderte Nehammer die SPÖ-Gewerkschafter (FSG) und den roten Pensionistenverband auf, die Umgehung des Parteiengesetzes durch zwischengeschaltete Vereine zu beenden. Um zu verhindern, dass Spenden an diese Vorfeldorganisationen offen gelegt werden müssen, haben FSG und SP-Senioren ja neue Vereine gegründet, die offiziell die Mitspracherechte in der Partei wahrnehmen, aber keine nach außen wahrnehmbaren Aktivitäten setzen.

Sollten die Verhandlungen zur Verschärfung der Transparenzregeln ein Verbot von Großspenden bringen, werde die ÖVP das zur Kenntnis nehmen und ihre politische Arbeit trotzdem erfolgreich fortsetzen, betonte Nehammer. Außerdem deponierte er erneut die weiteren Reformforderungen der ÖVP: nämlich eine Kürzung der Klubförderung für alle Fraktionen mit weniger als 40 Prozent Frauen sowie eine Kürzung der Parteienförderung des Bundes um ein Viertel.

Forum Informationsfreiheit zeigt Spendenstückelung an

Das Forum Informationsfreiheit hat die ÖVP wegen der Großspende des Tiroler Bauinvestors Klaus Ortner beim Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) im Kanzleramt angezeigt. Generalsekretär Mathias Huter hofft, dass der Senat noch vor der Wahl abklärt, ob gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Außerdem plädiert er für eine Verschärfung der Transparenzgesetze.

Aktuell verbietet das Parteiengesetz Spendern nicht, ihre Zuwendungen an Parteien in mehrere Tranchen zu zerlegen. Lediglich der Partei selbst bzw. ihren Funktionären wäre es untersagt, eine erhaltene Spende zur Umgehung der Offenlegungspflicht in mehrere Teilbeträge zu zerlegen (§12 Parteiengesetz). In diesem Fall drohen Geldstrafen bis zu 20.000 Euro bzw. eine Geldbuße für die Partei in Höhe des ein- bis dreifachen Werts der verschwiegenen Spende.

Stückelung von Teilspenden ohne Konsequenzen

In der Vergangenheit blieb die Stückelung von Parteispenden in kleinere Teilbeträge stets ohne Konsequenzen. Huter verweist aber darauf, dass die Gesamtsumme der Spenden von Ortners Unternehmensgruppe mit 438.000 Euro deutlich höher ist als die bisher bekannten Fälle und dass die Summe laut ÖVP auf gleich neun Tranchen verteilt wurde. Er hat Rechnungshof und UPTS daher in einer Sachverhaltsdarstellung gebeten, zu prüfen, ob die Vorgehensweise möglicherweise rechtswidrig war. Die ÖVP hat einen Verstoß gegen das Gesetz in Abrede gestellt und betont, es sei die Entscheidung der Spender gewesen, ob, wann und wie sie spenden.

Huter räumte gegenüber der APA ein, dass der Nachweis eines Gesetzesverstoßes in der Praxis schwierig sein könnte, weil weder der Rechnungshof noch der UPTS bei den Parteien ermitteln dürften. Auch der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hält einen Verstoß gegen das Parteiengesetz zwar für möglich, aber schwer zu belegen. Denn dazu müsste aus seiner Sicht zumindest nachgewiesen werden, dass die Initiative zur Stückelung der Spenden von der ÖVP ausging. "Das wäre nachweisbar, wenn Dienstnehmer unter Wahrheitspflicht vernommen werden", meinte Sickinger auf APA-Anfrage. Der Rechnungshof hat diese Möglichkeit aber nicht - er kann lediglich Wirtschaftsprüfer bitten, die Bücher der Partei zu prüfen.

Um derartige Fälle in Zukunft zu vermeiden plädieren sowohl Huter als auch Sickinger dafür, die Grenze für die sofortige Veröffentlichung von Parteispenden künftig deutlich zu senken. Sickinger plädiert für 10.000 statt 51.000 Euro. Außerdem plädiert Huter für echte Prüf- und Ermittlungskompetenzen oder für die Einführung eines Straftatbestandes der illegalen Parteienfinanzierung.

(APA/Red)

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