Die Entlassung Zirngasts erfolgt allerdings unter bestimmten Auflagen. Neben einem Ausreiseverbot müsse sich der Journalist vermutlich auch regelmäßig bei der Polizei melden, teilte Außenministeriumssprecher, Peter Guschelbauer, der APA mit.
Unklar bleibt, ob auch Hausarrest über Zirngast verhängt wird. Der 29-Jährige wurde bis zur Ausstellung eines Dokuments, das ihm die Ausreise aus der Türkei verbietet, zu einer Polizeistation gebracht, so Peter Guschelbauer. Am Dienstag soll er freikommen.
Freilassung mit Auflagen
Die türkischen Behörden könnten das fehlende Dokument nämlich erst morgen ausstellen. Die Entlassung Zirngasts am Heiligen Abend erfolgt unter bestimmten Auflagen. Neben dem Ausreiseverbot müsse sich der Journalist vermutlich auch regelmäßig bei der Polizei melden, erklärte Guschelbauer den jetzigen Stand der Informationen.
Ein Anwalt des Österreichers hatte am Montagnachmittag mitgeteilt, Zirngast müsse sich wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt demnach am 11. April 2019. Das türkische Gericht akzeptierte seinen Anwälten zufolge am Montag die Anklageschrift, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.
Inhalt der Anklageschrift unbekannt
Auf die APA-Anfrage, ob bereits eine Anklage gegen den Österreicher vorliege, antwortete Außenamtssprecher Guschelbauer, es sei weiter unklar, was die türkischen Behörden dem Journalisten “genau” vorwerfen. Angesprochen auf die offenbar stattgegebene Anklageschrift sagte er, deren Inhalt sei unbekannt.
Zirngast war im September in der Türkei festgenommen worden. Der 1989 geborene Steirer studiert seit 2015 Politikwissenschaft an der Technischen Universität des Nahen Ostens in Ankara und schreibt für verschiedene Medien in der Türkei und im Ausland, darunter das deutschsprachige linksradikale Magazin “re:volt”. Dabei setzte er sich kritisch mit dem Verhältnis der Türkei zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK auseinander und verfasste regierungskritische Texte.
(APA)
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