Österreich hat wieder gegen Pressefreiheit verstoßen

Der “Standard” hatte in einem Artikel vom April 2006 über Spekulationsgeschäfte bei der Hypo Alpe-Adria Bank und über strafrechtliche Ermittlungen gegen führende Angestellte berichtet, denen Unterschlagung vorgeworfen wurde. Wegen Namensveröffentlichung musste der “Standard” damals 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Gegen dieses Urteil wehrte sich der Verlag nun mit Erfolg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Verurteilung des Verlags als Verstoß gegen die Pressefreiheit und sprach dem “Standard” in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Entschädigung von rund 7.600 Euro zu. (APA)
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