Insbesondere wird die ÖGK Beiträge stunden, Ratenzahlungen auf bis zu 18 Prozent vereinbaren und bei Säumniszuschlägen wegen Meldeverspätungen Nachsicht walten lassen. Auch Exekutionsanträge und Insolvenzanträge können ohne besondere Sicherstellungen ausgesetzt werden.
Das sind die Hilfsmaßnahmen:
- Stundung der Beiträge: Bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, wird die maximale Stundungsdauer von ein auf drei Monate verlängert
- Ratenzahlung der Beiträge: Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
- Nachsicht bei Säumniszuschlägen: Coronabedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden.
- Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen: Im Einzelfall können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich. In dieser für alle schwierigen Situation ist es wichtig, dass die ÖGK den Dienstgebern Unterstützung bietet, damit die Wirtschaft auch zukünftig ihren Beitrag leisten kann. Dieses Maßnahmenpaket kommt letztendlich auch den Dienstnehmern zugute.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.