Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende März befristet. Angesichts des weiter hohen Infektionsgeschehens verlängert die ÖGK diese Option bis Ende Mai, um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestmöglich zu schützen. Gleich zu Beginn der Pandemie im März des Vorjahres setzte die ÖGK zahlreiche Maßnahmen, um Versicherten ihre gewohnt verlässliche Versorgung trotz Kontaktbeschränkungen sicherzustellen. Dazu zählt neben der telefonischen Krankmeldung auch die kontaktlose Medikamentenverordnung sowie die Möglichkeit für telemedizinischer Behandlungen.
(VOL.AT)
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