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Öffentliche Hand gab über 40 Mio. Euro für Werbung aus

Ausgaben für Inserate und Werbekooperationen etwas höher als im Vorjahr.
Ausgaben für Inserate und Werbekooperationen etwas höher als im Vorjahr. ©DPA/Symbolbild
Die Öffentliche Hand hat im ersten Quartal 2015 40,6 Millionen Euro für Inserate und Werbekampagnen ausgegeben. Das geht aus den von der Medienbehörde RTR veröffentlichten Daten nach dem Medientransparenzgesetz hervor. Gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres - damals waren es rund 39 Mio. Euro - sind die Ausgaben leicht angestiegen. Die Bundesländer gaben im ersten Quartal 7,4 Mio. Euro aus.

Größter Werber war einmal mehr das Land Wien mit 5,8 Millionen Euro. 2,7 Millionen davon, also fast die Hälfte, ging an die großen Boulevardblätter “Kronen Zeitung”, “Heute” und “Österreich”. Mit den ihr nahestehenden Beteiligungen gab Wien sogar über 11 Millionen Euro aus, eine deutliche Steigerung gegenüber den 8,5 Millionen Euro aus dem ersten Quartal 2014. Die verschiedenen Ministerien schalteten im ersten Quartal insgesamt Werbung um 2,4 Millionen Euro. An der Spitze lagen dabei wieder drei von der SPÖ geführte Ressorts: Das Bundeskanzleramt meldete knapp 660.000, das Bildungsministerium 430.000, das Verkehrsministerium 380.000 Euro.

Großteil an “Krone”, “Heute” und “Österreich”

Der Großteil der von der öffentlichen Hand eingesetzten Werbegelder ging erneut an die reichweitenstarken Zeitungshäuser “Krone”, “Heute” und “Österreich”. Sie verbuchten im ersten Quartal 2015 rund 12,3 Millionen Euro Einnahmen für Inserate und Werbekooperationen. Die “Krone” erhielt demnach 5,2 Millionen aus öffentlichen Werbetöpfen, an die Gratiszeitung “Österreich” gingen 3,6 Millionen, an”Heute” 3,5 Millionen.

192 Millionen Euro im Jahr 2014

Seit dem Inkrafttreten des Medientransparenzgesetzes Mitte 2012 gab die öffentliche Hand damit rund 540 Millionen Euro Inserate und Werbung aus, 2014 waren es 192 Millionen. Tatsächlich dürften die Ausgaben noch höher liegen. Der Rechnungshof wies zuletzt bei diversen Prüfungen von Gebietskörperschaften darauf hin, dass ein nicht unbeträchtlicher Prozentsatz der Werbeaufträge unter der zu meldenden Bagatellgrenze von 5.000 Euro liegt. Etliche Werbeaufträge würden darüber hinaus über das Schlupfloch “Beilagen und Sondertitel” laufen, bei denen der Auftraggeber anstelle des Mediums als Herausgeber aufscheint. Auch solche Werbekooperationen müssen nicht an die Medienbehörde gemeldet werden.

Seit Mitte 2012 müssen Ministerien, Bundesländer, öffentliche Firmen und kommunale Einrichtungen der Medienbehörde ihre Ausgaben für Inserate sowie Werbekampagnen und -kooperationen melden. Betroffen sind von dieser Regelung rund 5.600 Stellen. Grund für die Verabschiedung des Medientransparenzgesetzes war die nachhaltige Kritik an hohen öffentlichen Inseratenaufträgen für Boulevard- und Gratismedien.

(Anmerkung: Aufgrund der Fülle des Datenmaterials und der vom Gesetzgeber vorgegebenen intransparenten Aufbereitung der Daten handelt es sich im Text um ungefähre Zahlenangaben.)

(APA)

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