Der ÖEHV vertrete den Standpunkt, dass die Voraussetzung einer Teilnahme im Ausland die gleichzeitige Teilnahme an einer österreichischen Meisterschaft sei.
„Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass Ihrem Verein mehrfach die Teilnahme an der Elite-Liga Tirol/Vorarlberg angeboten wurde, Ihr Verein dieses Anbot jedoch völlig negiert hat. Zwischenzeitlich ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, die Bewerbsauslosung bereits erfolgt und sehe ich persönlich auch keine Möglichkeit mehr, Ihrem Verein eine entsprechende Spielmöglichkeit anzubieten. Nur unter der Voraussetzung einer Teilnahme an der Tirol/Vorarlberger Elite-Liga, die der Spielstärke ihres Vereines entspricht, kann die Spielgenehmigung in der Schweiz erteilt werden“, schreibt ÖEHV-Vizepräsident Peter Schramm in der Entscheidungsbegründung.
Rankweil hat mehr als eine Woche nach Ablauf der Meldefrist nachträglich für die VEHL1 genannt, die Vereine dieser Liga haben dieses Ansuchen einstimmig abgelehnt, weil die Spielstärke von Rankweil weit über jener der VEHL1 liege. Auf eine Aufnahme in die Eliteliga wurde verzichtet.
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