Im Ö1-Morgenjournal von heute, Donnerstag, nahm jetzt OECD Steuersprecher Mathias Rumpf Stellung zu diesem Thema und fand dabei durchaus kritische Worte:
“Österreich beteiligt sich am Informationsaustausch, also auch wenn es sich um strafrechtliche Vergehen handelt. Und bei diesen Vergehen ist eben auch die einfache Steuerhinterziehung, also das Verschweigen von Einkünften, mit eingeschlossen. Allerdings ist in Österreich dieser Austausch an Bedingungen geknüpft, die es Österreich eben derzeit nicht erlauben, die OECD-Prinzipien in diesem Bereich zu unterschreiben.” Es fehle aber eigentlich nicht viel dazu, um diese Standards zu unterschreiben. In Österreich sei es eben nicht so einfach, es seien etwas mehr administrative und juristische Hürden zu überwinden.
Für heuer steht Österreich noch ein Expertenbesuch einer OECD-Task-Force gegen Geldwäsche bevor. Laut Rumpf gehe es hier darum, dass man Einkünfte, die aus krimineller oder illegaler Tätigkeit erworben wurden, offen legt und verfolgen kann. Und da müsse sich Österreich auch wie alle anderen OECD-Länder einer Überprüfung unterziehen, nämlich ob die Verfahren so angewendet werden, wie es die Regeln vorsehen. Das sei aber kein Bereich, der sich auf die Steuerhinterziehung bezieht, so der OECD-Steuersprecher.
Ein mögliches Ende des österreichischen Bankgeheimnis sei laut OECD zwar wünschenswert, aber es seien vonseiten der OECD keine Initiativen oder Maßnahmen geplant. “Das könnten wir auch gar nicht”, unterstreicht der OECD-Steuerexperte.
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