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ÖBB geklagt: 54-Jähriger will Pension antreten

KLagender ÖBB-Mitarbeiter will Pensionsantritt vor Gericht durchsetzen.
KLagender ÖBB-Mitarbeiter will Pensionsantritt vor Gericht durchsetzen. ©APA (Themenbild)
Feldkirch. Klagender ÖBB-Verschubbediensteter möchte in anhängigem Arbeitsprozess seinen Pensionsantritt nach 35 Jahren durchsetzen.

Das war der Grund, warum ich zu den ÖBB gegangen bin“, sagte der Kläger gestern im Verhandlungssaal 21. Ihm habe 1980 bei seinem Dienstantritt der für ihn zuständige Bahnhofsvorstand gesagt, dass er nach 35 Dienstjahren in Pension gehen könne. Nach absolvierten 35 Dienstjahren durfte der Verschubbedienstete aber heuer seinen Ruhestand nicht antreten. Deshalb hat der 54-jährige Unterländer mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) seinen Arbeitgeber geklagt. Der Kläger will nun vor Gericht seine Pensionierung durchsetzen. In dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch fand am Donnerstag in erster Instanz die letzte Verhandlung statt. Das Urteil des Senats unter dem Vorsitz von Arbeitsrichterin Anna Maria Grass wird schriftlich erfolgen.

Gilt die Zusage von 1980 oder die inzwischen geänderte Rechtslage? Verträge seien dazu da, um eingehalten zu werden, sagte der Kläger gestern bei seiner gerichtlichen Vernehmung. Das habe auch ein österreichischer Vizekanzler gesagt.
Pensionsalter erhöht

Inzwischen habe sich die Rechtslage geändert, erwiderte der ÖBB-Anwalt. Mit dem ÖBB-Pensionsreformgesetz 2001 sei das Pensionsalter erhöht worden. Zudem sei im Dienstvertrag des Klägers von 1980 ein Passus enthalten, wonach die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden seien. Darauf verweisend, fordert der Beklagtenvertreter die Abweisung der Klage.

Von den gesetzlichen Änderungen zum ÖBB-Pensionsalter habe er aus den Medien erfahren, berichtete der Kläger. Er sei dennoch davon ausgegangen, dass die Abmachung von 1980 Bestand habe. Schließlich habe er dafür ja monatlich einen erhöhten Pensionsbeitrag von 4,8 Prozent einbezahlt. Wenn er seinerzeit als 19-Jähriger gewusst hätte, dass sich die ÖBB nicht an die Verträge halten, wäre er Stahlarbeiter bei Vöest-Alpine geworden, sagte der Kläger. Dann hätte er mehr Geld verdient, könnte mit 62 Jahren in Pension gehen, im Unterschied zu den ÖBB noch dazu mit einer Abfertigung.

Interne ÖBB-Informationsblätter zu Gesetzesänderungen lese er nicht, sagte der 54-Jährige. „Man muss studiert haben, damit man die Paragrafen versteht. Ich bin Verschub­bediensteter, kein Rechtsgelehrter.“ Am 1. April 2015 wäre er nach den alten Vereinbarungen pensionsreif gewesen, so der Kläger. Er habe aber dazu keine Post erhalten. Deshalb sei er auch an jenem Tag „normal arbeiten gegangen“.

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