Ab 1. Jänner 2018 gilt in der belgischen Hauptstadt Brüssel eine Umweltzone. Diese darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die die Abgasnorm einhalten. “Ein Einfahrtsverbot gilt zunächst für ältere Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1. Die Umweltzone wird großteils durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt – der Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone”, erklärt der ÖAMTC per Aussendung. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen, muss es vorab online registriert werden. Zunächst gilt eine Schonfrist, im Rahmen derer auf Straßen bei Verstößen gegen die Umweltzone verzichtet wird. Ab Oktober müssen jedoch 350 Euro bezahlt werden, wird eine Vorschrift nicht eingehalten. Weitere Verschärfungen, die u.a. auch Benzinmotoren betreffen, werden ab 2019 erwartet.
Höhere Abgaben in Griechenland und auf den Balearen
In Griechenland wird ab Jahresbeginn eine sogenannte Aufenthaltssteuer geltend gemacht, die je nach Hotelkategorie bis zu vier Euro pro Zimmer und Nacht betragen soll. Auch Gäste in Ferienwohnungen sind davon meist betroffen.
Auch den Balearen wird die Touristenabgabe während der Hauptsaison verdoppelt. Zwischen Mai und Oktober sind damit bis zu vier Euro pro Kopf und Nacht zu bezahlen – abhängig von der Hotelkategorie. In einem Ferienhaus gilt eine Steuersumme von zwei Euro pro Zimmer und Nacht.
Neues Pauschalreisegesetz ab 2018
Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Pauschalreisegesetz in Kraft. Dadurch gelten die speziellen Schutzvorschriften künftig auch für Online-Buchungen von Reisepaketen und nicht nur für Buchungen über Reisebüros. Wird die Reise online selbst zusammengestellt, gibt es ab Mitte des jahres ebenfalls nur noch einen Ansprechpartner: Den Reiseveranstalter.
Zu den “klassischen” Pauschalreise-Leistungen (Personenbeförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen) gesellt sich in Zukunft auch die Vermietung eines Fahrzeuges als eigener Pauschalreise-Baustein. “Damit gelten auch Reisekombinationen wie Mietwagen und Flug als Pauschalreise. Nicht mehr dem speziellen Schutz von Pauschalreisen unterliegen künftig Ferienhausmieten und Tagesreisen unter 24 Stunden”, heißt es in der Aussendung des ÖAMTC.
“Der Veranstalter hat künftig mehr Spielraum bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt (z.B. Reiseroute oder Flugzeiten). Widerspricht der Reisende den Änderungen nicht ausdrücklich, gilt dies als stillschweigende Zustimmung – und die Reise muss trotz und mit Änderung angetreten werden”, so der ÖAMTC weiter. Der Reiseveranstalter muss laut neuem Gesetz außerdem für die kosten einer längeren Unterbringung (maximal jedoch drei Tage) aufkommen, sollte die Rückreise wegen außergewöhnlichen Umständen nicht möglich sein (zB Aschewolke nach Vulkanausbruch).
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