Richter Clarence Thomas erklärte, die Vollstreckung des Todesurteils sei “bis auf weiteres ausgesetzt”. Nach Angaben von Madisons Anwälten erlitt ihr Mandat in den vergangenen zwei Jahren mehrere Schlaganfälle. Er sei blind, könne ohne Hilfe nicht gehen und leide an Sprachstörungen sowie Inkontinenz.
Keine Erinnerung an Urteil oder Tat
An den Grund seiner Verurteilung zum Tod könne er sich nicht mehr erinnern. Jemanden unter solchen Umständen hinzurichten, wäre nach Ansicht der Verteidiger eine ungewöhnlich grausame Strafe und als solche gemäß der US-Verfassung untersagt.
Keine alleinige Vollmacht für Richter
Im Prozess gegen Madison hatte die Jury seinerzeit lebenslange Haft empfohlen. Der Richter setzte sich jedoch darüber hinweg und verurteilte den Angeklagten zur Todesstrafe. Gemäß einem im vergangenen Jahr in Alabama verabschiedeten Gesetz haben Richter nicht mehr die alleinige Vollmacht über die Entscheidung zu einem Todesurteil.
Die Europäische Union hatte sich am Mittwoch in einem Appell für Madison eingesetzt. Zur Begründung hieß es, jemanden in dieser geistigen Verfassung hinzurichten wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte. (APA)
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