Damit ist klar, dass das 2002 verhängte Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen in Oberösterreich nicht in Kraft treten kann.
Die EU-Kommission hatte dieses Anbauverbot abgelehnt, wogegen die Landesregierung beim Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage einlegte. Im Oktober 2005 wurde die Berufung in erster Instanz jedoch abgewiesen – unter anderem, weil keine neuen wissenschaftlichen Argumente für das Anbauverbot vorgelegt wurden. Gegen dieses Urteil erhob Oberösterreich, unterstützt von der Republik Österreich, Nichtigkeitsbeschwerde. Auch dieses Rechtsmittel wurde nun vom EUGH zurückgewiesen.
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