In der nach dem Proporzsystem gebildeten Landesregierung hat die Volkspartei mit fünf Sitzen die absolute Mehrheit, die SPÖ hat zwei, die FPÖ und die Grünen jeweils einen. Es sind somit alle Landtagsparteien in der Regierung vertreten. Im Landesparlament verfügt die ÖVP künftig über 28 und damit genau die Hälfte der Abgeordneten. Damit können keine Beschlüsse gegen sie gefasst werden. Um eigene Anträge durchzubringen, benötigt sie allerdings zumindest die Stimme von einem Abgeordneten der anderen Parteien.
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