Laut besagtem KV können Frauen bei gleicher Berufstätigkeit sowie gleichem Geburts- und Eintrittsdatum eine höhere Betriebspension bekommen. In mehreren Fällen hat Winkler in der Vergangenheit in Oberösterreich für männliche Bankangestellte Vergleiche abgeschlossen. Nun wurde seines Wissens nach zum ersten Mal in Österreich ein Fall durchjudiziert. Vor Gericht habe er “den Anspruch auf Gleichstellung mit weiblichen Bankangestellten geltend gemacht”, was auch so gesehen wurde.
Niederösterreich bekommt von Bank Geld zurück
Im Fall des Niederösterreichers ging es um einen von der beklagten Bank – laut Anwalt die BAWAG PSK – berechneten monatlichen Differenzbetrag zwischen Mann und Frau von 814,33 Euro brutto. Dieser sei nach Rechtskraft des Urteils einzufordern, erklärte Winkler in den OÖN. Das Oberlandesgericht Wien hat jedoch eine ordentliche Revision beim Höchstgericht für zulässig erklärt. Die Frist endet kommende Woche.
Geburtsjahrgänge 1947 bis 51 von Diskriminierung betroffen
Betroffen von der “Diskriminierung” sind laut dem Anwalt Männer der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1951 und solche mit Eintrittsdatum 1967 bis 1971. Der Kollektivvertrag verlange von Männern ein deutlich früheres Eintrittsdatum als für Frauen mit demselben Geburtsdatum, um in den Genuss desselben Berechnungsschlüssels zu gelangen. Zudem liegt das gesetzliche Pensionsalter der Frauen fünf Jahre unter jenem der Männer. “Ein Mann, der zwischen 1947 und 1951 geboren ist, müsste somit rund zehn Jahre länger arbeiten als eine am selben Tag geborene Frau, um auf eine ähnliche Betriebspension zu kommen”, erläuterte Winkler in dem Zeitungsbericht.
APA/Red.
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