Die Verhandlung wurde auf zwei Tage ausgeschrieben. Den Prozess wird Richterin Michaela Sanda leiten.
Der 20-Jährige muss sich nicht wegen Mordes verantworten, weil er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Sachverständige Heinrich Pfolz in seinem ausführlichen Gutachten. Demnach leidet der Betroffene an einer ausgeprägten Schizophrenie und war in Folge dessen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Staatsanwalt Christian Mayer wird daher die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen.
Laut Gerichtsmediziner starb der 49-jährige Obdachlose an einem ausgeprägten Schädel-Hirn-Trauma. Der um 30 Jahre jüngere Mann hatte ihn im Zug einer heftigen Auseinandersetzung mit wuchtigen Hantel-Hieben erschlagen. Er dürfte seinen Mitbewohner in der Notschlafstelle bestohlen haben und von diesem zur Rede gestellt worden sein.
Meldungen, wonach der von manchen Medien immer wieder als “Kannibale” bezeichnete Deutsche Leichenteile seines Opfers verzehrt haben soll, sind längst als überholt anzusehen. Ein derartiges Verhalten ließ sich im Zuge der Obduktion und anschließender Untersuchungen nicht nachweisen. Fest steht, dass der Mann die Leiche geöffnet hat, um sie seinen Angaben zufolge “medizinisch” zu begutachten. Er entnahm auch das Gehirn und Organe und legte diese auf einem Teller ab, um sie “anzuschauen”.
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