Laut Anklage hatte der Mann sein Opfer mit einem Stein erschlagen und auch mehrmals mit einem Steakmesser zugestochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Als Motiv für die Bluttat gab der Angeklagte an, von seinem späteren Opfer sexuell belästigt worden zu sein. Er lockte den Obdachlosen unter einem Vorwand auf einen Parkplatz und schlug ihn mit einem 1,1 Kilogramm schweren Stein nieder. Dann schleuderte er diesen noch mehrfach gegen den Kopf des nur mehr röchelnden Opfers, ehe er mit einem Steakmesser mehrfach zustach.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig gegen den Angeklagten aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.