OÖ: Mutmaßlicher Mörder angeklagt
Die Messerstiche, die die Leiche aufwies, seien mit großem Druck ausgeführt worden und kaum durch Selbstverletzung möglich gewesen. Der Richter erwartete ein Urteil für den Abend, obwohl die Verhandlung auf zwei Tage anberaumt ist.
Der Tote wies eine Verletzung im rechten Bereich des Brustkorbs auf und eine auf der linken Seite im Übergang zum Bauchraum. Bei dieser sei mindestens zwölfmal nachgestochen worden, berichtete der Gutachter. Das Herz und große Gefäße seien aber nicht beschädigt worden. Der Tod des Asylwerbers sei auf jeden Fall nicht sofort eingetreten, sondern erst nach mehreren Minuten. Ein kleiner Schnitt an der Hand des Opfer deute auf eine geringe Abwehrbewegung hin, so der Sachverständige. Der Angeklagte sagte, dass ihm die Tatwaffe nicht gehöre.
Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Beschuldigte und seine Ehefrau unter finanziellen Problemen gelitten haben. Der Verteidiger hingegen betonte, dass das Paar ausreichend verdient habe. Für ein Haus, das sich zum Tatzeitpunkt im Bau befand, gebe es zwar Rückzahlungen, diese seien aber leistbar. Die Gattin des Angeklagten berichtete zwar von häufigen Lokalbesuchen, sie seien aber immer wieder eingeladen worden.
Auch die Witwe des Asylwerbers hätte in der Verhandlung befragt werden sollen. Die Frau, die sich in Therapie befinde, sehe sich aber nicht dazu in der Lage, hieß es.
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