Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde auch ein Antrag auf Annahme eines Sanierungsplanes eingebracht. Er sieht für die Gläubiger eine Quote von zumindest 20 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren vor. Das entspricht den gesetzlichen Mindesterfordernissen. Das Landesgericht hat eine Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungsplanvorschlag für den 1. März kommenden Jahres anberaumt.
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