Die Strafanzeige sei bei der Bundesanwaltschaft erstattet worden und richte sich auch gegen Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) sowie gegen die Leiter der Geheimdienste des Bundes und der Länder, wie die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster am Montag in Berlin mitteilten.
Vorwurf: Kooperation mit Geheimdienst
Der CCC sowie die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein digitalcourage werfen der deutschen Regierung und den Geheimdiensten vor, bei der Massenüberwachung der NSA eng mit dem US-Geheimdienst kooperiert zu haben. Regierung und Geheimdienste hätten deshalb unter anderem den “persönlichen Lebens- und Geheimbereich” der Bürger verletzt und sich der “Strafvereitelung im Amt” schuldig gemacht.
Anzeigen auch in Frankreich und Belgien?
Die Internationale Liga für Menschenrechte rief zudem alle Bürger und Vereinigungen auf, sich der Strafanzeige anzuschließen “und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen”. Die Schwesterorganisationen der Menschenrechtler in Frankreich und Belgien wollen den Anwälten zufolge nun dort vergleichbare Anzeigen erstatten. Sollten sie abgewiesen werden, könne dies dann als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht werden.
Snowden als “sachverständiger Zeuge”
Die Organisationen forderten zudem, dass der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden, der den Skandal aufdeckte, als “sachverständiger Zeuge” in Deutschland vernommen werden soll. Dazu müsse aber sichergestellt werden, dass Snowden, der sich in Moskau aufhält, den notwendigen Schutz vor Auslieferung in die USA oder vor Kidnapping durch US-Spezialkommandos erhält.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte zu der Strafanzeige, er habe dazu keine Stellung zu nehmen. Jeder in Deutschland könne Strafanzeige erstatten, sagte Seibert am Montag in Berlin.
(APA)
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