NR-Wahlkampfbudget: Wer gibt wie viel aus?

Seit 9. Juli läuft der Zähler für die Wahlkampfkosten-Obergrenze: Bis zum Wahltag dürfen die Parteien je maximal 8,66 Millionen Euro ausgeben.
Diese Parteien halten sich bedeckt
ÖVP, SPÖ und FPÖ wollen bisher keine Angaben zu ihren Wahlkampfbudgets machen. Bei der ÖVP wurde auf Anfrage lediglich betont, dass man sich an die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze halten werde. Auskunftsfreudiger zeigen sich wie bereits im Vorfeld der EU-Wahl nur Grüne und NEOS.
Grüne und NEOS legen Karten auf den Tisch
Die NEOS haben für den Nationalratswahlkampf 3,1 Million Euro veranschlagt. Beim Urnengang 2019 waren es 2,4 Millionen Euro. Der klar größte Teil des Budgets, beinahe zwei Millionen Euro, sollen in Marketing und Events fließen.
Bei den Grünen plant die Bundespartei 5 Millionen Euro, die sie für den Wahlkampf angespart hat. Die Landesorganisationen planen zusätzliche Wahlkampfaktivitäten im jeweiligen Bundesland, hieß es. Rund 2,9 Mio. Euro werden für Plakate bereitgestellt, für Werbemittel rund 260.000 Euro. Der Rest der Wahlkampfausgaben ist für Agentur, Veranstaltungen, Tour und Personal geplant.
Wahlkampfkostengrenze: Strafen bei Überschreitung
Die Wahlkampfkostengrenze gilt für die letzten 82 Tagen vor der Wahl - also ab dem heutigen Stichtag bis zum Wahltag am 29. September. Die Höhe der 2012 zunächst mit 7 Millionen Euro eingeführten Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben wird seit 2020 laufend an die Inflation angepasst - heuer sind es 8,66 Millionen Euro. Wer die Kostengrenze überschreitet, dem drohen Strafzahlungen - im Extremfall bei einer Überschreitung um mehr als die Hälfte bis zu 200 Prozent des Überziehungsbetrages.
Bilanz der letzten Nationalratswahlen: Wer hat zu viel ausgegeben?
Bei der Nationalratswahl 2019 waren alle Parteien im erlaubten Rahmen geblieben. Die ÖVP lag mit 6,85 Millionen Euro knapp unter der damaligen 7-Millionen-Grenze, wie der Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) nach einem vom Rechnungshof wegen einer vermuteten Überschreitung eingeleiteten Prüfverfahren feststellte.
Massive Überschreitungen gab es dagegen im Nationalratswahlkampf 2017, als die ÖVP um fast sechs Millionen Euro zu viel ausgab, die FPÖ lag mit 3,7 Mio. Euro ebenfalls weit über der Grenze, die SPÖ mit 400.000 Euro immerhin knapp darüber.
Die tatsächlich getätigten Wahlkampfkosten müssen gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz von den Parteien ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof präsentiert werden. Als "Wahlwerbungsausgaben" gelten Ausgaben etwa für Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate und Werbespots, aber auch die Ausgaben für Werbe- und Eventagenturen, zusätzliche Personalkosten sowie Ausgaben für Personenkomitees und Veranstaltungen. Die Kandidaten selbst dürfen bis zu 15.000 Euro in den eigenen Wahlkampf stecken - alles darüber ist der Partei zuzurechnen.
Anders als bei EU-Wahlen gibt es seit der Neugestaltung der Parteienförderung 2012 nach der Nationalratswahl keine Wahlkampfkostenrückerstattung mehr.
(APA/VOL.AT)
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