Bei Verstößen drohen künftig höhere Strafen von mindestens 180 Euro. Die Maximalpönale wird von 2.180 auf 3.600 Euro hinaufgesetzt.
Das Verbot des Alkoholverkaufs wird auf den Handel, also etwa Supermärkte und Tankstellenshops, ausgeweitet. Bisher bestand dieses Verbot laut Gewerbeordnung nur beim Ausschank von Alkohol in Gasthäusern oder auf Zeltfesten.
Auch eine generelle Ausweispflicht wird eingeführt, sprich: Wirt, Händler oder die Kassierer müssen den Ausweis des Kunden kontrollieren, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass das Mindestalter noch nicht erreicht ist.
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