Bevor ein Notariatsakt, eine Generalversammlung oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten/der Klientin digital durch ein Videoidentverfahren festgestellt werden. Dieses Verfahren muss von der jeweiligen Person selbst durchlaufen werden und wird mit einem gewöhnlichen Internetbrowser vorgenommen. Nach dem Videoidentverfahren ist der Zugriff auf den persönlichen Datenraum möglich. In diesem werden die zu unterschreibenden Dokumente von der Notarin/von dem Notar hochgeladen und zur Verfügung gestellt.
Auch bei der digitalen Abwicklung ist der Kontakt mit dem Notar/der Notarin wie beim klassischen Notariatstermin uneingeschränkt möglich. Der Termin wird über eine Videokonferenz abgehalten und dabei sind Belehrungen von der Notarin/von dem Notar und auch Rückfragen von den Parteien genauso einfach möglich, wie im Fall der physischen Anwesenheit. Bei einem digitalen Notariatsakt erfolgt die Verlesung des Notars/der Notarin durch die Videokonferenz. Der Notar/die Notarin leitet mittels Bildschirmfreigabe zur Unterfertigung an und die Parteien können auf den im Datenraum bereitgestellten Dokumenten ihre elektronische Signatur anbringen. Zudem können die digitalen Dienstleistungen auch hybrid abgeschlossen werden. Dabei ist z. B. eine Partei vor Ort beim Notar/bei der Notarin anwesend und unterschreibt händisch auf der Papierurkunde und die weitere Partei ist online zugeschaltet und unterschreibt anschließend digital.

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