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NOR: Berufungsgericht verurteilt Diebe

Drei Jahre nach dem Raub von zwei Gemälden des norwegischen Meisters Edvard Munch (1863-1944) hat ein Berufungsgericht in Oslo die Urteile der ersten Instanz teils bestätigt und teils geändert.

Von den sechs Angeklagten wurden am Freitag drei verurteilt und drei freigesprochen.

Zwei Haftstrafen von vier und acht Jahren hatte bereits die Vorinstanz im Mai vergangenen Jahres ausgesprochen. Bei diesen Tatbeteiligten handelt es sich um den 34-jährigen Petter Tharaldsen und den vier Jahre älteren Björn Hön. Die Berufungsrichter sprachen jedoch einen damals zu vier Jahren Gefängnis verurteilten Mann frei. Umgekehrt verhängten sie einen Schuldspruch gegen den noch vom Bezirksgericht freigesprochenen Stian Skjold. Nach den Urteilen kann jetzt nur noch der Oberste Gerichtshof angerufen werden.

Im August vergangenen Jahres hatten maskierte Räuber die Gemälde „Der Schrei“ und „Madonna“ aus dem Munch-Museum in Oslo gestohlen. Die Bilder wurden am 31. August vergangenen Jahres von der Polizei sichergestellt. Zurzeit werden sie restauriert. Munch war mit einem sehr eigenständigen Stil ein bedeutender Wegbereiter des Expressionismus.

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