1. Es besteht seit mehr als 10 Jahren ein LKW Fahrverbot für mehr als 3,5 t Fahrzeuge.
Also KEIN LKW-VERKEHR über diesen Übergang.
2. Nur noch die Firma Möbel Lutz mit den Leihtransportern bzw. Kleintransportern frequentierte den Übergang. Das dürfen sie auch weiterhin :-) – es gibt nämlich nach CH-Recht auch die Möglichkeit die Verzollungsunterlagen am Grenzübergang in den Verzollungspostkasten zu werfen.
3. Die minimale Anzahl der Kleinstverzollungen rechtfertigt in keiner Weise den Personalaufwand am Übergang selbst, den der Steuerzahler ja auch berappen muss.
4. Das nächstgelegene Zollamt ist Feldkirch-Tisis, welches geöffnet ist und nicht Meiningen. Der Verkehr weicht üblicherweise immer auf die kürzere Distanz aus, das sollte einem Busunternehmer, wie dem Herrn Tröszter schon bekannt sein. Er darf übrigens mit seinen Bussen weiterhin über Nobels/Ruggel fahren. Das wird ihn sicher freuen :-))
Wieso sollte der Bürgermeister von Meiningen jetzt in die Verantwortung genommen werden?
Politisches Kleingeld sollte man auf ehrliche Weise verdienen.
Urteilen Sie selbst über derartige Politbeiträge.
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