AA

Nötigung: Polizist kam mit Geldbuße davon

Ein Polizist aus dem Unterland musste sich jetzt vor Gericht verantworten.
Ein Polizist aus dem Unterland musste sich jetzt vor Gericht verantworten. ©APA
Wegen Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde ein Unterländer Stadtpolizist angeklagt.

Von Seff Dünser / NEUE

Im Strafantrag wurde ihm zur Last gelegt, er habe in seiner Freizeit als Autofahrer den Arm eines Rollerblade-Fahrers gepackt und ihn fast bis zum Schultergelenk durch die geöffnete Seitenscheibe seines Fahrzeuges gezogen. Dabei habe er das Opfer ein Stück weit mitgezogen, weil der Pkw währenddessen langsam gefahren sei.

Bei der Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch übernahm der angeklagte Stadtpolizist Verantwortung für sein Verhalten. Deswegen wurde dem unbescholtenen 54-Jährigen rechtskräftig eine Diversion gewährt: Gegen die Zahlung einer Geldbuße von 4000 Euro ans Gericht wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Verleumdung?

Aber auch das Opfer wurde angeklagt. Dem rollschuhfahrenden Leasingarbeiter wurden Verleumdung und falsche Zeugenaussage vorgeworfen. Demnach soll der mit 18 Vorstrafen belastete 43-Jährige bei seiner Zeugenaussage vor dem Landeskriminalamt wahrheitswidrig behauptet haben, der Stadtpolizist habe einen anderen Polizisten zum Amtsmissbrauch angestiftet. Der Unterländer hatte angegeben, ein herbeigerufener Stadtpolizist habe am Tatort anstelle des beschuldigten Polizeikollegen einen Alkoholtest gemacht – mit dem Testergebnis von 0,0 Promille. Das habe er auf einem Video gesehen, das ein Augenzeuge erstellt habe.

Der von Joachim Matt verteidigte Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen – nicht rechtskräftig.

Richterin Sonja Nachbaur begründete den Freispruch vor allem damit, dass es Ungereimtheiten beim Verhalten und bei den Angaben der beteiligten Polizisten gebe. So sei es zeitlich nicht möglich, dass Stadtpolizisten schon vier Minuten nach ihrer Alarmierung einen Alkoholtest beim beschuldigten Polizisten veranlasst hätten. Widersprüchlich sei auch, dass die Stadtpolizisten zwar die Amtshandlung am Tatort an Bundespolizisten übergeben hätten, aber nicht den Alkoholtest.

Video nicht vorgelegt

Dubios sei andererseits jedoch auch, so die Richterin, dass der Angeklagte das angebliche Video nicht vorgelegt habe. Er habe das deshalb nicht getan, weil er und der Ersteller des Videos von Polizisten unter Druck gesetzt worden seien, sagte der Angeklagte.

Gestern fand der Verleumdungsprozess zum zweiten Mal statt. Auch der erste Prozess am Landesgericht Feldkirch, dessen Urteil von den Berufungsrichtern in Insbruck aufgehoben wurde, endete mit einem Freispruch.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Nötigung: Polizist kam mit Geldbuße davon