Serbien hätte den Völkermord in Srebrenica im Juli 1995 zwar verhindern können, es sei aber nicht direkt für ihn verantwortlich gewesen, hieß es in dem am Montag in Den Haag verkündeten Urteil. Die Schadenersatz-Forderung von 76,1 Milliarden Euro an Belgrad sei daher ohne Grundlage.
Bosnisch-serbische Truppen hatten im Juli 1995 die ostbosnische Bosniaken-Enklave Srebrenica eingenommen und danach 8.000 männliche Bewohner der Stadt umgebracht. Das IGH stellte in seinem Urteil fest, dass es sich dabei um Völkermord gehandelt hatte. Dieser könne aber nicht Serbien beziehungsweise der einstigen Bundesrepublik Jugoslawien zugeschrieben werden, betonte die Senatsvorsitzende Rosalyn Higgins.
Gleichwohl habe Jugoslawien über Mittel und Möglichkeiten verfügt, den Völkermord in Srebrenica zu verhindern, rügten die Richter. Indem es dies nicht tat, habe das Land die internationale Völkermord-Konvention verletzt. Auch habe es Belgrad seitdem unterlassen, den Hauptverantwortlichen für den Völkermord, den einstigen bosnisch-serbischen Militärchef, Ratko Mladic, festzunehmen und an das UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien zu überstellen, obwohl er in den vergangenen Jahren mehrmals in Serbien gesehen worden sei.
Serbien solle daher augenblicklich seiner Verpflichtung zur vollen Kooperation mit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal nachkommen. In Bosnien-Herzegowina wurde das Urteil mit Enttäuschung aufgenommen. Der Vertreter Serbiens vor dem IGH, Radoslav Stojanovic, zeigte sich zufrieden. Der serbische Präsident Tadic reagierte mit der Forderung, das Belgrader Parlament solle das Massaker in Srebrenica in einer Entschließung verurteilen.
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