Diese Regelung tritt ab 1. September in Kraft.
Ein Sprecher von EU-Währungskommissar Almunia wies daraufhin, dass dies eine freiwillige Vereinbarung und keine gesetzliche Maßnahme sei. In den Niederländen dürfen dann alle Einzelhändler die Endbeträge an den Kassen auf 5 Euro-Cent auf- beziehungsweise abrunden.
Die neue Regel ist eine Empfehlung eines Beratungsgremiums aus Vertretern der niederländischen Zentralbank, des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Tankstellen, Banken und Verbraucherverbände. Aus dem Büro des Währungskommissars verlauttet, dass Ein- und Zwei-Cent-Münzen aber weiter legales Zahlungsmittel bleiben.
Auch in Belgien und Deutschland gibt es zur Zeit eine Diskussion über die Verwendung der kleinen Münzen, deren Herstellung derzeit mehr kostet als der Nominalwert ausmacht. Außerdem entstehen dadurch hohe Transport- und Verwaltungskosten. Die deutsche Regierung und die deutsche Bundesbank sehen derzeit jedoch keinen Grund für ein Preis- Rundungsgesetz.
Finnland hat bereits mit der Einführung des Euro auf Ein- und Zwei -Cent-Münzen verzichtet. In dem nordeuropäischen Land übernahm man dabei die seit den 70er Jahren geltenden Ab- und Aufrundungsregeln aus der Zeit der Landeswährung Markka mit dem Penni als kleinster Einheit. Statt des Penni werden nun beim Cent alle Beträge mit 1 und 2 am Ende auf 0 abgerundet, mit einer 3 und 4 am Ende auf 5 auf- und mit einer 6 und 7 am Ende auf 5 abgerundet. Cent-Beträge, die auf 8 und 9 enden, werden auf 0 aufgerundet.
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