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Niki-Insolvenz: Gericht prüft Beschwerde gegen Insolvenzverfahren

Die Niki-insolvenz beschäftigt die Gerichte.
Die Niki-insolvenz beschäftigt die Gerichte. ©APA/AFP/JOHN MACDOUGALL
Das Fluggastrechte-Portal Fairplane hat Beschwerde gegen das Niki-Insolvenzverfahren eingelegt. Laut Fairplane müsste dieses nämlich in Österreich stattfinden und nicht in Deutschland, weil Niki nach österreichischem Recht gegründet wurde. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über die Beschwerde entscheiden.
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Die Rettung der insolventen österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki durch den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG wird wegen eines Streits um Fluggastrechte und den Insolvenzgerichtsstandort wieder zur Zitterpartie. Denn auch die für Donnerstag angekündigte Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg über eine Beschwerde von Verbraucherschützern soll noch nicht das letzte Wort sein. Gestritten wird mit juristischen Eingaben. “Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen”, erklärte Ronald Schmid, Sprecher des auf Fluggastrechte spezialisierten Online-Portals Fairplane aus Wien. Die Plattform fordert ein Insolvenzverfahren in Österreich. Hier rechnet Fairplane sich bessere Chancen aus, Forderungen seiner Kunden aus ganz Europa für ausgefallene Niki-Flüge über mehr als eine Million Euro einzutreiben.

Fairplane hatte zuvor die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg beim Insolvenzverfahren für Niki angezweifelt. Es legte beim Gericht Beschwerde gegen die Eröffnung des Verfahrens in Deutschland ein.

Amtsgericht Berlin entscheidet über Beschwerde

Das Amtsgericht Charlottenburg will morgen, Donnerstag, darüber entscheiden. Es teilte heute mit, die Beschwerde habe “keine aufschiebende Wirkung”. Der Beschluss des Gerichts zur Annahme des Niki-Insolvenzverfahrens in Berlin vom 13. Dezember gelte, solange er nicht unanfechtbar aufgehoben werden sollte. Das Amtsgericht kann seinen eigenen Beschluss aufheben oder die Beschwerde dem Landgericht Berlin vorlegen.

Fairplane argumentiert, ein österreichischer Konkursverwalter werde – anders als der vom Amtsgericht Charlottenburg eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Interessen der Niki-Mutter Air Berlin – nicht beachten. Die Fluggäste drohten gerade wegen möglicher Interessenkonflikte Flöthers, der zugleich Insolvenzverwalter von Air Berlin ist, leer auszugehen. Ein Sprecher Flöthers erklärte dagegen, im Fall von Kollisionen der Ansprüche von Air Berlin und Niki werde ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Das habe Flöther selbst schon Mitte Dezember gegenüber dem Amtsgericht erklärt.

Niki nach österreichischem Recht gegründet

Die von rund 400.000 Niki-Kunden ausstehenden Forderungen für bezahlte Tickets müssten diese außerdem an Air Berlin stellen, da Niki nur als verlängerte Werkbank tätig gewesen sei. Damit könnten alle, die nach dem Air-Berlin-Pleitedatum 15. August gebucht hätten, ihr Geld zurückbekommen, da dies auf einem Treuhandkonto liege.

Tatsache sei, dass “sämtliche Flüge von Niki über Air Berlin gebucht” worden seien. Etwaige Forderungen von Niki-Fluggästen müssten deshalb bei Air Berlin angemeldet werden – “also in Deutschland beim Insolvenzverwalter eines deutschen Unternehmens”, stellte Flöthers Sprecher Christoph Möller klar.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte Mitte Dezember entschieden, für das Insolvenzverfahren zuständig zu sein, obwohl Niki nach österreichischem Recht gegründet wurde und am Wiener Flughafen Schwechat seinen Sitz hat. Sollte das Amtsgericht bei dieser Position bleiben und die Beschwerde für ungerechtfertigt halten, muss es die Frage dem Landgericht Berlin vorlegen. Gegen dessen Entscheidung könnten wiederum Rechtsmittel beim deutschen Bundesgerichtshof eingelegt werden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Wie schnell die höheren Instanzen entschieden, sei nicht absehbar.

Fluggastinitiative hat bei Landesgericht Korneuburg Konkurs beantragt

Insolvenzverwalter Flöther war kurz vor Jahresende mit IAG einig geworden, Niki in deren Billigtochter Vueling einzugliedern. Der Verkauf soll bis Ende Februar vollzogen werden. Dazu käme es aber nicht, wenn das Insolvenzverfahren in Deutschland für ungültig erklärt und in Österreich neu aufgerollt würde, sagte ein Sprecher Flöthers.

Die IAG stellt 16,5 Millionen Euro der Summe als Liquiditätshilfe ab sofort für den Betrieb des Ferienfliegers bereit, dessen Flotte seit Mitte Dezember am Boden blieb. Wie lange der Konzern während des Rechtsstreits die Geduld behält, wollte ein IAG-Sprecher nicht kommentieren.

Nach Ansicht von Fairplane herrscht kein Zeitdruck, denn das österreichische Infrastrukturministerium hat die Betriebserlaubnis von Niki um drei Monate bis Anfang April verlängert. Ein österreichischer Konkursverwalter könnte den Kaufvertrag mit IAG übernehmen oder einen anderen Käufer finden “Uns geht es nicht darum, den Deal kaputt zu machen”, sagte der Fairplane-Sprecher.

Parallel zur Beschwerde in Berlin hat die Fluggastinitiative beim österreichischen Landesgericht Korneuburg Konkurs beantragt. Ein Gerichtssprecher dort sagte am Mittwoch: “Vor nächster Woche gibt es keine Entscheidung zum Insolvenzantrag.”

APA/Red.

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