“Die Kosten für 100 Bareinzahlungen etwa steigen von 26,64 Euro auf 65 Euro. Bei den jährlichen Kontokosten gibt es eine jährliche Verteuerung von drei Euro auf 18,84 Euro”, sagte AKNÖ-Konsumentenschützer Ernst Hafrank. Rund 30 Beschwerden seien bereits bei der Arbeiterkammer eingelangt.
Niederösterreichische Sparkassen seien “nur mitgezogen”
Man habe die Gebühren “wie alle anderen auch” erhöht, betonte Franz Kerndl, Leiter Privatkunden der Sparkasse Niederösterreich Mitte West. Bei fünf “Bündeln” seien Preisanpassungen über der Inflationsrate von 3,3 Prozent durchgeführt worden. Im Vergleich mit anderen Banken liege man bei den Gebühren im Mittelfeld, sagte er.
Laut dem Zahlungsdienstegesetz müssen die heimischen Kreditinstitute 8 Wochen vor Inkrafttreten der Gebührenänderungen ihre Kunden darüber informieren und auf die sechswöchige Einspruchsfrist hinweisen. Wird die Änderung nicht vom Kunden beeinsprucht, gilt dies als Annahme der Änderung. “Ist man aber ein langjähriger und treuer Kunde, sollte man schriftlich dagegen Einspruch erheben. Möglich, dass die Bank einlenkt und doch bei den vereinbarten Konditionen bleibt”, erklärte der AK-Konsumentenschützer.
Einzelne Gebühr verfünffacht?
In einer AK-Aussendung wurde von der Erhöhung einer einzelnen Servicegebühr in der Höhe von 500 Prozent gesprochen, aber ohne nähere Details zu nennen. In der Sparkasse Niederösterreich Mitte West kann man sich eine solche Verteuerung bei einer Sparkasse in Niederösterreich nicht erklären, das sei wohl ein “Extrembeispiel” und hänge vom Kontomodelll ab, hieß es.
Mangelnde Vergleichbarkeit angekreidet
Die aufgelisteten Gebührenänderungen werden vielfach so dargestellt, dass sie nicht direkt verglichen werden können, kritisiert die AK. So werde in einem Schreiben einiger Sparkassen an ihre Kunden die bisherige Kontoführungsgebühr pro Quartal und die künftige pro Monat angegeben. “Die Kontokosten von 3,96 Euro pro Quartal werden den künftig fälligen monatlichen Kontokosten von 1,57 Euro gegenübergestellt. Das ergibt eine jährliche Verteuerung von drei Euro, also von 15,84 auf 18,84 Euro, die man erst beim Nachrechnen feststellt. Das hat mit transparenter Gebührendarstellung nichts zu tun”, beschwerte sich Hafrank.
Folgende Gebühren werden bei den niederösterreichischen Sparkassen erhöht: Kontoführungsgebühr samt Sollzinsenzuschlag, Kontoauszug, Bartransaktionen, Transaktionen am Selbstbedienungsautomaten, manuelle Aufträge , Buchung von Lastschriften/Schecks/Gutschriften, elektronische Aufträge, Belegausgabe, diverse Bankkarten.
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